Ilanz/Glion

Gemeinde Ilanz/Glion erinnert Einwohner an die Meldepflicht

Nau.ch Lokal
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Surselva,

Wie die Gemeinde Ilanz/Glion mitteilt, gilt allgemein eine Frist von 14 Tagen für Meldungen für Zu-, Weg- und Umzüge.

Gemeindehaus von Ilanz.
Gemeindehaus von Ilanz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Liegenschaftsverwaltungen und Vermietende haben der Gemeinde die Mietenden innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden.

Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.

Wer in der Gemeinde Ilanz/Glion Wohnsitz nimmt, hat sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug anzumelden und die Ausweisschriften zu hinterlegen.

Meldepflicht besteht auch bei Umzug

Wer aus der Gemeinde Ilanz/Glion wegzieht, hat sich im Voraus abzumelden. Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden.

Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.

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