Breil/Brigels

Breil/Brigels verbietet das Abfeuern von Feuerwerken

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Surselva,

Wie die Gemeinde Breil/Brigels informiert, ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern auch für die Silvesternacht am 31. Dezember 2021 untersagt.

Dorfzentrum von Breil/Brigels.
Dorfzentrum von Breil/Brigels. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist immer eine Gefahr für Flur- und Waldbrände. Deshalb ist grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten.

Aktuelle Informationen betreffend Waldbrandgefahr finden Interessierte auf der Webseite des Amtes für Wald und Naturgefahren. Gemäss dem Polizeigesetz der Gemeinde ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern für sämtliche Festlichkeiten auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten worden.

Dies gilt auch für die Silvesternacht vom 31. Dezember 2021. Mit diesem Verbot möchte die Gemeinde auch einen kleinen Beitrag zum Schutz von Natur und Umwelt beitragen. In den verschiedenen Fraktionen werden durch «Sprecher Security» Kontrollen durchgeführt.

Kommentare

Weiterlesen

bank
130 Interaktionen
Betrug
Friedrich Merz
565 Interaktionen
Keine 5 Prozent

MEHR BREIL/BRIGELS

Breil/Brigels GR
3 Interaktionen
Breil/Brigels GR
Breil/Brigels: Unfall
4 Interaktionen
Breil/Brigels GR
Unfall in Brigels
4 Interaktionen
Breil/Brigels GR

MEHR AUS GRAUBüNDEN

HC Davos
3 Interaktionen
2:6 gegen Zug
HC Davos SC Bern
Erster Dämpfer
2 Interaktionen
In Thusis GR
Tarasp GR
1 Interaktionen
Tarasp GR