Wie die Gemeinde Breil/Brigels berichtet, ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern für Festlichkeiten verboten worden. Dies gilt auch für die Silvesternacht 2022.
Dorfzentrum von Breil/Brigels.
Dorfzentrum von Breil/Brigels. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern birgt immer eine Gefahr für Flur- und Waldbrände. Deshalb ist grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten.

Aktuelle Informationen betreffend Waldbrandgefahr findet man auf der Webseite des Amtes für Wald und Naturgefahren.

Gemäss dem Polizeigesetz der Gemeinde ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern für sämtliche Festlichkeiten auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten worden.

Dies gilt auch für die Silvesternacht vom 31. Dezember 2022.

Beitrag zum Schutz von Natur

Mit diesem Verbot möchte man auch noch einen kleinen Beitrag zum Schutz von Natur und Umwelt beitragen.

In den verschiedenen Fraktionen werden durch «Sprecher Security» Kontrollen durchgeführt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

UmweltFeuerNaturBreil/Brigels