Neue Naturschutzverordnungen
Verordnung über die Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung und Verordnung über Bewirtschaftungsbeiträge für Natur und Landschaftsschutz - Inkraftsetzung

Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss vom 20. Mai 2019 die Naturschutzverordnungen der Gemeinde Horgen und der ehemaligen Gemeinde Hirzel formal zusammengefügt und die Bestimmungen der ehemaligen Gemeinde Hirzel über Bewirtschaftungsbeiträge für Natur- und Landschaftsschutzsobjekte übernommen. Die Verordnungen treten gemäss Beschluss des Gemeinderates am 1. Juni 2019 in Kraft. Die neuen Verordnungen können während 30 Tagen nach Publikation bei der Abteilung Energie und Umwelt und auf der Website der Gemeinde Horgen unter Reglemente/Merkblätter (Naturschutzverordnung und Bestimmungen Bewirtschaftungsbeiträge) eingesehen werden. Gegen diese Verordnungen kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden.