Wie die Gemeinde Horgen informiert, wurde der Beschluss des Regierungsrates im aufsichtsrechtlichen Verfahren gegen die Schulpräsidentin zur Kenntnis genommen.
Horgen
Ein Blick auf die Gemeinde Horgen ZH am Zürichsee. - Keystone
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Der Gemeinderat Horgen hat den Beschluss des Regierungsrates im aufsichtsrechtlichen Verfahren gegen Horgens Schulpräsidentin behandelt.

Er nimmt mit Ernüchterung zur Kenntnis, dass der Regierungsrat – so wie vor ihm der Bezirksrat – die Führungsdefizite und Ordnungswidrigkeiten der Schulpräsidentin als zu wenig gravierend erachtet, als dass eine Amtsenthebung zu rechtfertigen wäre.

Der Gemeinderat von Horgen ist und bleibt anderer Ansicht. Und trotzdem verzichtet er auf einen Rekurs gegen den Beschluss des Regierungsrates. Dank dem grossen Engagement aller Mitglieder funktioniert die Behördenarbeit ordnungsgemäss.

Dies vor allem deshalb, weil sich Gemeinderat und Schulpflege notgedrungen schon vor Monaten auf das Führungsvakuum in der Schulpflege eingestellt und die brach liegenden Aufgaben neu verteilt haben.

Horgen stellt einen Antrag auf Wiedererwägung der Vollstreckungsanordnung

Allerdings stellt der Gemeinderat Horgen beim Regierungsrat einen Antrag auf Wiedererwägung der Vollstreckungsanordnung. Diese verpflichtet den Gemeinderat und Schulpflege zu einem Gruppencoaching zusammen mit der Schulpräsidentin und die Schulpräsidentin zusätzlich zu einem Einzelcoaching.

Die Ausgangslage hat sich seit dem Zeitpunkt genannter Anordnung dieser Massnahmen jedoch wesentlich verändert. Zum einen steht mittlerweile fest, dass mindestens fünf der neun amtierenden Gemeinderäte bei den bereits im kommenden März stattfindenden Gesamterneuerungswahlen nicht mehr antreten werden.

Zum anderen ist die Schulpräsidentin in Erwartung eines Kindes und wird darum demnächst den ihr zustehenden Mutterschaftsurlaub antreten.

Der Gemeinderat ist überzeugt zur Beilegung des Konfliktes beizutragen

Angesichts dieser Konstellation erscheint ein zeitaufwändiger und kostspieliger Teamentwicklungsprozess, der notabene erst im nächsten Jahr anlaufen könnte, unverhältnismässig, ja geradezu widersinnig.

Das Gruppencoaching würde im Wesentlichen eine Gruppe von Personen betreffen, die – kaum wäre der Prozess abgeschlossen – gar nicht mehr zusammenwirken.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit seinem Vorgehen zur Beilegung des Konflikts beizutragen und darüber hinaus im Sinne eines sorgsamen Umgangs mit Steuergeldern zu handeln.

Auch die Schulpflege Horgen verzichtet auf einen Rekurs, wie sie in ihrer Medienmitteilung vom 14. September 2021 mitteilt

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