Horgen

    Gemeinderat Horgen ist gegen Initiative zur Verkehrsplanung

    Nau.ch Lokal
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    Pfnüselküste,

    Wie die Gemeinde Horgen berichtet, wird sie die Einzelinitiative «Nachhaltige Verkehrspolitik» zur Ablehnung empfehlen und einen Gegenvorschlag unterbreiten.

    Informationstapfel vor der Gemeindeverwaltung in Horgen.
    Informationstapfel vor der Gemeindeverwaltung in Horgen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Am 13. Dezember 2022 reichten David Wolf, Horgen (SVP), und Walter Reutimann, Horgen (FDP), unter dem Titel «Nachhaltige Verkehrspolitik» eine Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein.

    Der Gemeinderat hat die Initiative am 8. Mai 2023 für zulässig erklärt und wird sie der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 unterbreiten.

    Der Gemeinderat wird die Initiative zur Ablehnung empfehlen und einen Gegenvorschlag unterbreiten.

    Der Gemeinderat beabsichtigt, im Rahmen der Richtplanung – voraussichtlich im Jahr 2024 – der Gemeindeversammlung ein Konzept vorzulegen, das die Innerortsgebiete bezeichnet, in denen grundsätzlich eine tiefere Höchstgeschwindigkeit als die nach eidgenössischem Strassenverkehrsrecht maximalen 50 Stundenkilometer angestrebt wird.

    Grundsätzlich soll Tempo 50 gelten

    Der Grundsatz, wonach auf verkehrsorientierten Strassen und auf Sammelstrassen grundsätzlich Tempo 50 gelten soll und auf siedlungsorientierten Quartierstrassen geringere Maximalgeschwindigkeiten signalisiert werden können, bildet dazu die Grundlage.

    Bei der Anpassung von signalisierten Verkehrsgeschwindigkeiten stehen den Betroffenen die üblichen Rechtsmittel zur Verfügung (Geschwindigkeitsänderungen werden immer vor der Umsetzung öffentlich publiziert).

    Der Gemeinderat erachtet es im Sinne der Verwaltungsökonomie als falsch, wenn zusätzlich jedes dieser Geschäfte von der Gemeindeversammlung einzeln behandelt werden müsste.

    Gemeinden haben kein Mitspracherecht bei Kantonsstrassen

    Deshalb verzichtet der Gemeinderat in seinem Gegenvorschlag auf diese Forderung der Initiative.

    Bei der Festlegung von Geschwindigkeiten auf Kantonsstrassen steht den Gemeinden kein Mitspracherecht zu.

    Selbst bei Annahme der Initiative könnte diese Forderung nicht umgesetzt werden.

    Der Gemeinderat übernimmt daher auch diese Forderung der Initiative in seinem Gegenvorschlag nicht.

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