Hitzkirch

Teiländerung Ortsplanung Hitzkirch wird öffentlich aufgelegt

Nau.ch Lokal
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Hochdorf,

Wie die Gemeinde Hitzkirch berichtet, kann zur öffentlichen Auflage «Teiländerung Ortsplanung» vom 22. August bis 20. September 2022 Einsprache erhoben werden.

Die Luzernerstrasse in Hitzkirch.
Die Luzernerstrasse in Hitzkirch. - Nau.ch / Simone Imhof

Vom 15. November bis 17. Dezember 2021 lag das Dossier der «Teiländerung Ortsplanung 2021» zur öffentlichen Mitwirkung auf. Die Teiländerung Ortsplanung 2021 umfasst die Umsetzung der kantonalen Rückzonungsstrategie und technische Bereinigungen des Bau- und Zonenreglementes. 40 Mitwirkende haben die Gelegenheit genützt und 60 Mitwirkungseingaben eingereicht.

Zu den einzelnen Mitwirkungseingaben wird im Mitwirkungsbericht Stellung genommen. Im Fokus der Mitwirkungsanträge standen die Rückzonungen sowie Themen für die weitergehende Überarbeitung des Bau- und Zonenreglements.

Umsetzung der kantonalen Rückzonungsstrategie

Gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz von 2014 sind die Bauzonen auf einen Bedarf von 15 Jahren zu dimensionieren; überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren. Die Gemeinde Hitzkirch ist eine der 21 Rückzonungsgemeinden im Kanton Luzern: Der Kanton informierte die Gemeinde Hitzkirch am 11. Juni 2018, dass sie auch beim höchsten Bevölkerungswachstumsszenario bis 2035 zu grosse unüberbaute Bauzonen aufweist.

Im Rahmen der vorliegenden Teiländerung Ortsplanung 2021 wird die kantonale Rückzonungsstrategie nun grundeigentümerverbindlich umgesetzt. Die Rückzonungsflächen wurden nach einheitlichen raumplanerischen Kriterien der Zweck- und Verhältnismässigkeit festgelegt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Grundstück (teil-)bebaut oder unbebaut ist, da Rückzonungen gebiets-, aber nicht parzellenweise erfolgen. Alle bestehenden Bauten und Anlagen profitieren jedoch von der erweiterten Besitzstandsgarantie. Mit der Umsetzung der kantonalen Rückzonungsstrategie vollzieht die Gemeinde Hitzkirch die geforderte Reduktion der überdimensionierten Bauzonen. Nur so erlangt die Ortsplanung Bundesrechtskonformität.

Weitergehende Überarbeitung des Bau- und Zonenreglements

Neben der Umsetzung der kantonalen Rückzonungsstrategie werden im Rahmen der vorliegenden «Teiländerung Ortsplanung 2021» auch kleinere technische Anpassungen am Bau- und Zonenreglement (BZR) und Zonenplan vorgenommen.

Mitwirkungsbeiträge, die die Überprüfung von Gestaltungs- und Bebauungsplänen sowie Anpassungen des BZR und des Zonenplans betreffen, werden in einer künftigen Teil- oder Gesamtrevision angegangen. Die Gemeinde sammelt diese Anliegen und prüft die Umsetzung in einer künftigen Revision.

So geht es weiter

Der Gemeinderat hat im Mai 2022 über die eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Mitwirkung beraten und über die gestellten Anträge entschieden. Parallel dazu wurde auch der kantonale Vorprüfungsbericht ausgewertet. Aufgrund der Auswertung der Mitwirkungseingaben und des Vorprüfungsberichts des Kantons erfolgte die Überarbeitung der Planungsinstrumente.

Vom 22. August bis 20. September 2022 kommt die Vorlage in die öffentliche Auflage. Sie gibt allen Personen und Institutionen mit einem schutzwürdigen Interesse die Gelegenheit, innerhalb der Auflagefrist Einsprache zu erheben.

Im Herbst wird der Gemeinderat die Einsprecher zu den Einspracheverhandlungen einladen und die Öffentlichkeit über den Stand der Ortsplanungsrevision informieren. Sämtliche Unterlagen der Teiländerung Ortsplanung findet man ab dem 22. August 2022 unter der Webseite der Gemeinde.

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