Sonntagsverkauf in Hitzkirch an Heiligabend genehmigt
Wie die Gemeinde Hitzkirch informiert, können Gewerbetreibende im Gemeindegebiet am Sonntag, 24. Dezember 2023, ihre Ladengeschäfte von 7 bis 17 Uhr öffnen.

Gewerbetreibende sind berechtigt, am Sonntag, 24. Dezember 2023, die Geschäfte offen zu halten.
Die Gemeinde ist nach dem kantonalen Ruhetags- und Ladenschlussgesetz ermächtigt, an zwei Sonntagen im Jahr die Offenhaltung der Verkaufsgeschäfte zu bewilligen.
Auf Gesuch eines Detailhändlers hin hat die Gemeinde für Sonntag, 24. Dezember 2023, von 7 bis 17 Uhr die Ladenöffnung bewilligt.
Es handelt sich dabei um eine Allgemeinverfügung. Das heisst, dass alle Geschäfte innerhalb der politischen Gemeinde Hitzkirch – natürlich nur, sofern sie dies wollen – ohne weitere Vorkehrungen davon Gebrauch machen können.
Erhöhung der Standortattraktivität
Weniger restriktive Ladenöffnungszeiten erhöhen die Standortattraktivität der Gesamtheit aller Detailhandelsgeschäfte auf dem Gemeindegebiet und beleben die Berücksichtigung der regionalen Anbieter.
Der Gemeinde ist es wichtig, den ortsansässigen Geschäften die gleichen Möglichkeiten einzuräumen, wie diese die Anbieter benachbarter Gemeinden haben.