Wie die Gemeinde Rain informiert, wird ab 2022 eine Grundgebühr nicht mehr pro Haushalt, sondern für jede Person ab 18 Jahren in Rechnung gestellt.
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Verwaltung (Symbolbild) - Der Bundesrat
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Die Fakturierung der Grundgebühren hat in der Vergangenheit zu vermehrten Diskussionen und Einwänden Anlass gegeben. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Fakturierung der Kehricht-Grundgebühr ab 2022 neu zu regeln.

Die Grundgebühren decken die der Gemeinde entstehenden Kosten der Abfallbeseitigung, insbesondere für Sammelstellen, Spezialsammlungen, Administration und Öffentlichkeitsarbeit. Das Volumen des produzierten Abfalls ist dabei unerheblich. Für ausserordentliche Spezial- oder Sondersammlungen können zusätzlich verursachergerechte Gebühren erhoben werden.

Neu wird allen in der Gemeinde Rain wohnhaften Personen ab vollendetem 18. Altersjahr, eine Grundgebühr von 25 Franken in Rechnung gestellt. Die Grundgebühr für Haushalte wird damit aufgehoben.

Aufgrund von Rückzahlungen des Gemeindeverbandes Abfallentsorgung Luzern-Land an die Verbandsgemeinden hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Grundgebühr für Personen bis auf Weiteres einen Rabatt von 5 Franken zu gewähren.

Grundgebühr für Betriebe

Die Grundgebühr pro Betrieb beträgt weiterhin 70 Franken. Neu wird für Klein- und Landwirtschaftsbetriebe eine reduzierte Grundgebühr von 30 Franken erhoben. Bei Landwirtschaftsbetrieben erfolgt keine gemeinsame Rechnungsstellung für Betrieb und Personen.

Briefkastenfirmen und Betriebe mit einem Jahresumsatz 30'000 Franken sind von der Grundgebühr ausgenommen.

Die Rechnungsstellung erfolgt an alle in der Gemeinde Rain domizilierten Betriebe. Es ist nicht relevant, ob Betriebe ihre Tätigkeit ausserhalb der Gemeinde Rain ausüben.

Details zum Abfallentsorgungsreglement können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen oder heruntergeladen werden.

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