Auf St. Chrischona soll Wohn- und Erholungsraum entstehen
Auf dem Areal Chrischona in Kastanienbaum will die Gemeinde Horw Wohn- und Freiräume schaffen. Bebauungsplan und Nutzungsplanänderung starten im Sommer 2025.

Auf dem Areal Chrischona in Kastanienbaum sollen Wohnungen und attraktive Freiräume entstehen, berichtet die Gemeinde Horw. Die Gemeinde geht im Sommer die Erarbeitung eines Bebauungsplans und der Teiländerung der Nutzungsplanung an.
Die Eigentümerin AWS Chrischona AG beabsichtigt, auf dem rund 30'000 Quadratmeter grossen Gelände Wohnraum sowie grosszügige Freiräume zu schaffen und einen öffentlichen Aussichtspunkt zu realisieren. Rund die Hälfte der Bauzone würde dabei unbebaut bleiben.
Der Bebauungsplan soll das von der Eigentümerin in einem Wettbewerb erarbeitete Richtprojekt planungsrechtlich absichern. Gleichzeitig wird die Nutzungsplanung angepasst, indem die Tourismuszone in eine Wohnzone umgezont wird. Die Hotelfachschule würde an diesem Standort nicht mehr weitergeführt.
Die Bedingungen sind erfüllt
Bereits 2017 hielt der Gemeinderat im «Planungsbericht Tourismusentwicklung» fest, dass eine nichttouristische bauliche Entwicklung nur unter der Bedingung eines nachhaltigen öffentlichen Mehrwerts möglich sei. Dieser wird mit dem Richtprojekt erreicht.
Auch der Einwohnerrat sprach sich im Mai 2022 positiv dazu aus. Deshalb wurde das Projekt in der Zwischenzeit weiter konkretisiert. An einer Infoveranstaltung im April 2022 konnten die Horwerinnen und Horwer das Richtprojekt kennenlernen.
Besonderes Augenmerk gilt dem sensiblen Landschaftsraum: Die Horwer Halbinsel ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler aufgeführt. Ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), das Gemeinde und Kanton eingefordert haben, bescheinigt die gute Einpassung des Projekts in das Landschaftsbild.
Formelle Planungsphase beginnt im Sommer
Mit dem Start der Planung im Sommer beginnt die formelle Phase der Arealentwicklung. Die Bevölkerung wird sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum Bebauungsplan und zur Teiländerung der Nutzungsplanung äussern können.
Über den weiteren Verlauf des Projekts wird im «Blickpunkt» und auf der Webseite der Gemeinde laufend informiert werden.