Längst geforderte Temporeduktion auf K56 wird umgesetzt
Die Geschwindigkeit auf der Kantonsstrasse K56 wird gesenkt. Die neue Regelung betrifft Abschnitte zwischen Niffel und Hochdorf und basiert auf einem Gutachten.

Wie die Gemeinde Hochdorf berichtet, ist die Verkehrssicherheit auf der Kantonsstrasse (K56) Wiliswil-Niffel seit über zwanzig Jahren ein Thema. Im Mai 2023 stellten über hundert Anwohnerinnen und Anwohner der K56 auf dem Gemeindegebiet Römerswil den Antrag einer Temporeduktion auf der K56.
Gemäss Strassenverkehrsverordnung ist die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) des Kantons Luzern für Verkehrsanordnungen auf Kantonsstrassen zuständig. Aufgrund eines Geschwindigkeitsgutachtens hat die vif Verkehrsanordnungen beschlossen.
Neue Tempolimits auf der K56
Auf der K56, im beantragten Abschnitt nach der Verzweigung Niffel bis nach der Liegenschaft Gehren 4 und 5, wird die abweichende Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometer angeordnet.
Auf der K56, im Abschnitt vom Standort des bestehenden Signals 2.30.1 «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (im Bereich des Restaurants MARE) bis nach der Verzweigung Niffel, wird die allgemeine Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften von 50 Kilometer in der Stunde (Höchstgeschwindigkeit 50 generell) angeordnet.
Auf der in die K56 einmündenden Strasse K 56b wird vor der Liegenschaft Huwil 1 die allgemeine Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (Höchstgeschwindigkeit 50 generell) angeordnet.
Weitere Temporeduktionen
Auf der in die K56 einmündenden lndustriestrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird in Richtung Hochdorf Zentrum vor der Verzweigung Huwilstrasse die allgemeine Höchstgeschwindigkeit 50 Stundenkilometer (Höchstgeschwindigkeit 50 generell) angeordnet.
Auf der in die K56 einmündenden Rehagstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird im Abschnitt vom Standort des bestehenden Signals 2.30 «Höchstgeschwindigkeit 60 km/h» auf der Rehagstrasse bis zur Verzweigung mit der K56 die abweichende Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometer angeordnet.
Das Gefahrensignal 1.22 «Fussgängerstreifen» und die Zusatztafel «Schulweg 140 m», vor der Liegenschaft Birgenegg in Richtung Hochdorf, werden entfernt.
Inkrafttreten der Massnahmen
Der Beschluss der vif wurde im Kantonsblatt publiziert und ist mittlerweile rechtskräftig. Die Umsetzung der Verkehrsmassnahmen erfolgt durch die vif in Koordination mit den Gemeinden Römerswil und Hochdorf. Die Verkehrsmassnahmen treten in Kraft sobald die neuen Signale gesetzt sind.