Wie die Gemeinde Hitzkirch mitteilt, können Kosten für Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten ab 2023 bei den Gemeindesteuern abgezogen werden.
Blick auf die Gemeinde Hitzkirch.
Blick auf die Gemeinde Hitzkirch. - Nau.ch / Simone Imhof
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Ab der Steuerperiode 2023 können Kosten für Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten nicht nur bei der direkten Bundessteuer, sondern neu auch bei den Staats- und Gemeindesteuern als Unterhaltskosten abgezogen werden.

Für die steuerliche Berücksichtigung ist der Zahlungszeitpunkt (Datum) relevant. Die Bezahlung der Rechnung muss also im Jahr 2023 erfolgen.

Wurden Akontozahlungen im Jahr 2022 getätigt, können diese nur bei der direkten Bundessteuer in Abzug gebracht werden.

Weitere Informationen können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

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