Gemeinde Hochdorf erhöht Gebühren in der Abwasserwirtschaft
Wie die Gemeinde Hochdorf mitteilt, wird das Entwässerungsreglement per 1. Januar 2024 angepasst. Die neuen Gebühren gelten für die Periode ab Oktober 2024.

Die aktuelle Version vom Siedlungsentwässerungsreglement (SER) und die Vollzugsverordnung zum Siedlungsentwässerungsreglement (VOSER) sind seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Mindestens alle fünf Jahre wird die Betriebsgebühr überprüft und wenn notwendig angepasst.
Die Gebühren decken die Investitionen und den Betrieb der ARA Hochdorf sowie der öffentlichen Kanalisationen.
Aufgrund der im 2023 durchgeführten Überprüfung der VOSER hat der Gemeinderat beschlossen, die Grund- und Mengengebühr anzuheben.
Neue Gebühren für Rechnungsperiode ab Oktober 2024
Die Grundgebühr (pro Quadratmeter) geht von bisher 0,13 auf neu 0,15 Franken. Die Mengengebühr (pro Kubikmeter) erhöht sich von bisher 2,30 auf neu 2,45 Franken.
Die überarbeitete VOSER wird per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
Die neuen Gebühren werden erstmals für die Rechnungsperiode vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 angewandt.