Dies, obwohl der Gemeinderat von Hochdorf, der Regierungsrat und das Kantonsgericht die Initiative für ungültig erklärt hatten.
Dorfzentrum Hochdorf.
Dorfzentrum Hochdorf. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Bundesgericht hat eine weitere Klima-Initiative aus der Gemeinde Hochdorf LU für gültig erklärt.

Damit können die Stimmberechtigten der Gemeinde darüber abstimmen, ob der Umstieg auf Elektrofahrzeuge für Personen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, erleichtert werden soll.

Dies teilten die Initianten am Freitag, 2. Juni 2023, mit. Das Urteil ist am gleichen Tag vom Bundesgericht veröffentlicht worden.

Garagen in Mehrfamilienhäusern sollen Ladestationen erhalten können

Die Initiative «Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge» verlangt, dass alle Garagen von Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Parkplätzen so ausgerüstet werden müssen, dass Besitzer von Elektroautos dort eine Ladestation anbringen können, um auf eigene Kosten die Akkus ihrer Fahrzeuge zu laden.

Der Gemeinderat von Hochdorf, der Regierungsrat und das Kantonsgericht erklärten die Initiative für ungültig.

Ihrer Meinung nach schränkt die Initiative das Eigentumsrecht zu stark ein für eine Massnahme, die für den Klimaschutz nicht erforderlich sei.

Bundesgericht: Massnahme trägt zur Dekarbonisierung des Strassenverkehrs bei

Das Bundesgericht kam aber zum Schluss, dass die von der Initiative geforderte Massnahme geeignet sei, zur Dekarbonisierung des Strassenverkehrs beizutragen. Ferner entspanne sie bei dieser Frage das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

Die Initiative sei damit mit der Eigentumsgarantie vereinbar. Der Gemeinderat von Hochdorf müsse möglichst bald über sie abstimmen lassen.

Das Initiativkomitee hatte 2019 vier Klima-Initiativen eingereicht. Der Gemeinderat und später der Regierungsrat erklärten sie alle für ungültig, weil sie gegen übergeordnetes Rechts verstossen würden.

Die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» wurde aber ebenfalls vom Bundesgericht für gültig erklärt.

Bei der vierten Initiative ist die Zulässigkeitsprüfung noch im Gang

Das Volksbegehren «Hochdorf heizt erneuerbar» wurde vom Kantonsgericht für zulässig erklärt, hier obsiegte in der Abstimmung aber der Gegenvorschlag des Gemeinderats.

Bei der vierten Initiative («Hochdorf nutzt Solarenergie») sei die Prüfung der Zulässigkeit weiterhin im Gang, teilten die Initianten mit.

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