Regeln zum Schutz der Wildtiere in Bubikon
Wie die Gemeinde Bubikon mitteilt, werden Spaziergänger, Radfahrer und Hundehalter gebeten, sich an die Regeln zum Schutz der Wildtiere zu halten.

Die langersehnten warmen Sonnenstrahlen locken Mensch und Hund ins Freie und laden zu ausgedehnten Wanderungen im Wald ein. Auch die Tier- und Pflanzenwelt erwacht aus ihrem Winterschlaf. Appell an die Hundehalter, Radfahrer und Spaziergänger. Die meisten Wildtiere bringen zwischen den Monaten April bis Juli ihren Nachwuchs zur Welt und brauchen viel Ruhe.
Damit die Jungtiere in einer möglichst geschützten Umgebung auf das Leben im Wald vorbereitet werden, lassen sich die Muttertiere mit ihren Jungen besonders gerne im Dickicht der Wälder und im hohen Gras nieder. Es ist daher unbedingt notwendig, diese Ruhezonen im Wald und auf Wiesen zu meiden und markierte Wander- und Radwege nicht zu verlassen, um den Wildtieren unnötigen Stress zu ersparen.
Hunde sind in Wäldern und in der Nähe von Waldrändern an der Leine zu führen. Zudem sollte man seine Hunde daran hindern, im hohen Gras herumzurennen. Besondere Vorsicht ist während der Dämmerung angebracht. Die meisten Wildtiere sind zu dieser Tageszeit besonders aktiv.
Anfassen von Tieren nicht erlaubt
Für alle Spaziergänger gilt: Im Wald und auf Wiesen aufgefundene Jungtiere von Wildschweinen, Hasen oder Rehen dürfen auf keinen Fall angefasst werden. Denn hat man ein Jungtier angefasst, tragen sie ab diesem Zeitpunkt menschlichen Geruch und werden von der Mutter oft nicht mehr angenommen.
Scheinbar verwaiste Jungtiere sind meistens gar nicht so verlassen und hilflos, wie es vielleicht den Anschein hat. Junge Rehe und Hasen werden von ihren Müttern oft viele Stunden alleine gelassen und nur zum Säugen aufgesucht. Zufällig entdeckte kleine Feldhasen oder Rehkitze sind also noch lange keine «Waisenkinder».