Wie die Gemeinde Eriswil angibt, werden Anliegen, die während der Mitwirkung eingegangen sind, bearbeitet und der Businessplan mit einer Risikoanalyse ergänzt.
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Windenergie - AFP/Archiv
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Am 4. Oktober 2022 wurden die Unterlagen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern schriftlich und elektronisch eingereicht.

Der Kanton ist nun daran, die Unterlagen zu prüfen, und hat am 11. Januar 2023 die Leitverfügung erlassen, die Fachstellen bestimmt, welche einen Bericht abgeben müssen.

Ausserdem wird der Zeitplan definiert. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung rechnet damit, dass der Vorprüfungsbericht im Mai 2023 abgeschlossen werden kann.

Zuständigkeit der Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppe Windenergie bearbeitet derweilen Anliegen, welche während der Mitwirkung eingegangen sind.

So wird der Businessplan mit einer Risikoanalyse ergänzt und eine Windmodellierung in Auftrag gegeben.

Nicht im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsgruppe Windenergie ist die Frage, wer die Trägerschaft der Windenergieanlage sein könnte.

Dafür hat der Gemeinderat eine separate Arbeitsgruppe gebildet.

«Stammtisch Windenergie»

Es ist geplant, regelmässig einen «Stammtisch Windenergie» durchzuführen. Dort sollen Fragen gestellt und diskutiert werden können.

Die Daten werden zu gegebener Zeit auf der Webseite der Gemeinde Eriswil und im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht.

Interessierte können sich auch per E-Mail melden. Sie werden anschliessend direkt mit aktuellen Informationen bedient.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde aufrufbar.

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