Wie die Gemeinde Eriswil informiert, ist es Grundeigentümern nicht immer bekannt, dass sie einen geschützten Baum besitzen. Eine Fällung muss genehmigt werden.
Baum fällen
Ein Baum wird gefällt. (Symbolbild) - Pixabay
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Der Gemeinderat hat bereits im Dezember 2015 eine Verordnung Pflegemassnahmen zu schützenswerten Objekten der Landschaft erlassen. Diese stützt sich auf das Baureglement von 2011.

Anlässlich der Teilrevision des Baureglementes wurde auch der Schutzplan neu aufgelegt, nämlich vom 27. August bis am 28. September 2020.

Die geschützten Bäume blieben dabei unverändert.

Geschützte Bäume sind wenig bekannt

Die Baukommission hat in letzter Zeit festgestellt, dass den betroffenen Grundeigentümern gar nicht mehr bekannt ist, dass sie einen geschützten Baum haben.

Deshalb hat sie entschieden, die betroffenen Grundeigentümer schriftlich darauf aufmerksam zu machen und die Vorschriften in Erinnerung zu rufen.

Die geschützten Bäume sind teilweise mehrere hundert Jahre alt und prägen unser Landschaftsbild.

Sie sind ein wichtiger Teil der Natur und bilden den Lebensraum für verschiedene Insekten und Vögel.

Geschützte Bäume dürfen nur nach genehmigtem Antrag gefällt werden

Wenn ein geschützter Baum gefällt werden muss, ist gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung über Pflegemassnahmen zu schützenswerten Objekten der Landschaft ein schriftlicher Antrag an die Baukommission zu stellen.

Die Kommission entscheidet anschliessend über den Antrag.

Für jeden geschützten gefällten Baum ist an derselben Stelle oder in unmittelbarer Nähe ein gleichwertiger, standortheimischer Ersatz zu pflanzen.

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