In der Sitzung vom 6. September 2021 hat der Gemeinderat Huttwil die Aufhebung der Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES genehmigt.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Wie die Gemeinde Huttwil mitteilt, hat der Gemeinderat die Aufhebung der Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES per 30. September 2021 genehmigt. Per 1. März 2021 wurde das Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen, die Verordnung über die Gemeinderegister-Plattform und die Verordnung über die zentrale Personenverwaltung durch den Kanton Bern in Kraft gesetzt.

Gestützt darauf wurde die bestehende Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES der Einwohnergemeinde Huttwil vom 15. Dezember 2008 hinfällig, da die kantonalen Vorschriften die Inhalte der kommunalen Verordnung bereits abdecken. Anlässlich seiner Sitzung vom 6. September 2021 hat der Gemeinderat daher die Aufhebung der Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES per 30. September 2021 genehmigt.

Es kann Beschwerde eingereicht werden

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare in zwei Doppeln und begründet Beschwerde eingereicht werden.

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