Urnäsch fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzungen auf
Die Bevölkerung von Urnäsch wird gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss bis zum 31. Oktober 2021 zurückzuschneiden.

Wie die Gemeinde Urnäsch berichtet, ersucht die Gemeinde die Eigentümer, gestützt auf Art. 54 des Strassengesetzes, der an öffentlichen Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen angrenzenden Grundstücken, die Bäume, Sträucher und Hecken derart zurückzuschneiden, dass sie den Fussgänger- und Strassenverkehr, die Strassenbeleuchtung, sowie die Sicht auf Strassentafeln und Verkehrssignale, nicht beeinträchtigen.
Der Strassenraum ist bis auf eine Höhe von 5 Metern von überhängenden Ästen freizuhalten, der Trottoirbereich bis auf eine Höhe von 3 Metern.
Mithelfen bei der Verkehrssicherheit
Ungeachtet des gesetzlichen Grenzabstandes sind Anpflanzungen, welche die Sicht behindern, an Strassenkreuzungen, Einmündungen und Ausfahrten sowie auf der Innenseite von Kurven, nicht zulässig.
Damit wird wesentlich die Verkehrssicherheit erhöht sowie Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen durch herabhängende Äste und Sträucher verhindert, wenn der Aufforderung bis zum 31. Oktober 2021 nachgekommen wird.
Nach diesem Termin werden diese Arbeiten, unter vorheriger Bekanntgabe, durch das Baumt auf Kosten der Grundeigentümer ausgeführt.