Teufen passt Pensionstaxen ab 2026 an
Ab 1. Januar 2026 erhöhen sich in Teufen die Pensionstaxen in Alters- und Pflegeheimen um fünf Franken pro Tag. Pflege- und Betreuungstaxen bleiben unverändert.

Wie die Gemeinde Teufen AR mitteilt, fallen beim Aufenthalt in Alters- und Pflegeheimen Kosten für Pflege, Betreuung und Pension (Wohnen) an. Die Pflegefinanzierung ist bundesrechtlich geregelt und liegt damit nicht im Ermessen der Gemeinde. Die Höchstansätze legt der Kanton bzw. der Regierungsrat fest.
Bei der Betreuung ist eine wichtige gesetzliche Vorgabe, dass diese kostendeckend erbracht werden muss und dass keine Quersubventionierung zwischen Betreuung und Wohnen erfolgen darf. Die Gestaltung der Pensionstaxen liegt im Ermessen des Gemeinderates.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat der Gemeinderat auf Antrag der Kommission für Alter und Gesundheit mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026 beschlossen, dass die Pflege- und Betreuungstaxen unverändert bleiben und die Pensionstaxen um fünf Franken pro Tag angehoben werden.










