Teufen verlangt Beteiligung des Kantons an Kinderbetreuung

    Gemeinde Teufen AR
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    Herisau,

    Das Gemeindepräsidium Teufen und diverse andere Gemeinden fordern eine hälftige Kostenbeteiligung des Kantons für die familienergänzende Kinderbetreuung.

    Ortseinfahrt Steinerstrasse in Teufen.
    Ortseinfahrt Steinerstrasse in Teufen. - Nau.ch / Simone Imhof

    Nicht erst in Zeiten von Corona zeigt sich, dass im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung Handlungsbedarf besteht. Auch das Regierungsprogramm will attraktive Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern schaffen. Bis 2023 sollen die gesetzlichen Grundlagen und ein Finanzierungsmodell für erwerbskompatible Tagesstrukturen in den Gemeinden vorliegen.

    Im vorliegenden Entwurf für ein Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung unterbleibt aber eine angemessene Mitfinanzierung durch den Kanton und die Gemeinden sollen die Hauptlast tragen.

    Das Gesetz wird dem Kantonsrat vorgelegt

    Der Ausserrhoder Regierungsrat legt nach Abschluss der Vernehmlassung das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KibeG) dem Kantonsrat im Februar 2022 zur zweiten Lesung vor. Die Gemeindepräsidienkonferenz Appenzell A.Rh. unterstützt den gesetzgeberischen Handlungsbedarf, kann der Vorlage aber nur zustimmen, wenn sich der Kanton massgeblich an den Kosten beteiligt.

    Die Standort- und Wirtschaftsförderung des Kantons soll durch das Angebot gewährleistet werden

    Die Stossrichtung des Regierungsprogramms liegt in hohem Masse in der Standort- und damit auch in der Wirtschaftsförderung des Kantons. Durch ein attraktives Angebot in der familienergänzenden Kinderbetreuung sollen - insbesondere auch beruflich höher qualifizierte - Männer und Frauen im Erwerbsleben bleiben und damit dem Arbeitsmarkt erhalten werden.

    Gleichzeitig wird damit auch der Schutz von Teilzeitarbeitnehmenden verbessert und dem Anliegen der Gleichstellung wie auch der Gleichbehandlung Rechnung getragen. Insbesondere soll jedoch auch ein höheres Steuersubstrat generiert werden. Ein Service Public Angebot in diesem Sinne kommt auch dem Kanton zugute und liegt in dessen ureigenem Interesse. Das muss sich auch in der Mitfinanzierung ausdrücken.

    Die Kosten sollen zu gleichen Teilen vom Kanton und den Gemeinden getragen werden

    Der Gesetzesentwurf fokussiert einseitig auf den sozialen Aspekt und vernachlässigt den Aspekt der Standortattraktivität gemäss Regierungsprogramm. Dies hat zur Folge, dass insbesondere die finanziellen Lasten einseitig die Gemeinden tragen sollen.

    Eine «Rückerstattung des Kantons an die Gemeinden von 25 Prozent» entspricht dabei nicht dem kantonalen Nutzen. Ein Kostenteiler 1/4 Kanton und 3/4 zu Lasten der Gemeinden wird von der Gemeindepräsidienkonferenz daher abgelehnt.

    Mit der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung werden sowohl wirtschafts- als auch sozialpolitische Ziele verfolgt. Dies liegt gleichermassen im Interesse von Kanton und Gemeinden. Entsprechend wird eine hälftige Kostentragung gefordert.

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