Neue Ausserrhoder Kantonsverfassung geht in die Vernehmlassung

Keystone-SDA Regional
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Herisau,

Die Ausserrhoder Regierung schickt nach zweijähriger Vorarbeit den Entwurf für eine neue Kantonsverfassung in die Vernehmlassung. Bis zum 18. Juni können sich Bevölkerung und Gruppierungen äussern. Das letzte Wort hat das Volk - voraussichtlich 2023.

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Blick auf Herisau und die Appenzeller Hügellandschaft. (Archivbild) - Gemeinde Herisau

Landammann Alfred Stricker, Regierungsrat Paul Signer als Präsident der Verfassungskommission und Ratschreiber Roger Nobs informierten am Freitag in einem Video-Livestream über den Start der Vernehmlassung. Das neue Grundgesetz soll die geltende Verfassung aus dem Jahr 1995 ersetzen.

Der Entwurf greift, zum Teil in Varianten, aktuelle politische Themen auf. Dazu gehören der Klimawandel, die Energiepolitik, die Digitalisierung oder das Thema Whistleblowing. Die Vorschläge reichen von der Proporzwahl des 65-köpfigen Kantonsrats über das Stimmrechtsalter 16 bis zum kantonalen Ausländerstimmrecht.

Weiter sieht der Entwurf die Einrichtung einer verwaltungsunabhängigen Ombudsstelle sowie eine achtjährige Amtsdauer für Mitglieder der Gerichte vor. Ein wichtiges Thema sind die künftigen Gemeindestrukturen. Die Verfassungskommission diskutierte drei Varianten und schlägt vor, die namentliche Aufzählung der 20 Gemeinden aus der Verfassung zu streichen.

Statt dessen soll ein Artikel zur Unterstützung von Gemeindefusionen aufgenommen werden. Der Entwurf lasse die künftige Anzahl der Gemeinden offen, erklärte Paul Signer. Weiter geht es um die Präambel - mit oder ohne Gottes-Bezug - und um die Bezeichnung «Landammann» oder «Regierungspräsidentin/Regierungspräsident».

Die Regierung rechnet in der viermonatigen Vernehmlassung mit «intensiven politischen Diskussionen». Der neue Verfassungsentwurf umfasst zwölf Kapitel mit 144 Artikeln. Das sind rund 30 Artikel mehr als in der geltenden Kantonsverfassung.

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