Appenzellerland

Kommission verlangt messbare Ziele für Ausserrhoder Energiegesetz

Keystone-SDA Regional
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Herisau,

Die Vorlage der Ausserrhoder Regierung zum neuen Energiegesetz geht der Kommission Bau und Volkswirtschaft des Kantonsrats zu wenig weit. Die Ziele der Energiestrategie 2050 und des Klimaschutzes könnten so nicht erreicht werden, heisst es in der Mitteilung vom Montag.

Regierungsgebäude Appenzell Ausserrhoden
Doch der Kanton (Im Bild das Regierungsgebäude des Kantons Appenzell Ausserrhoden in Herisau) hat es dabei nicht eilig. (Symbolbild) - Keystone

Die Vorlage der Ausserrhoder Regierung zum neuen Energiegesetz geht der Kommission Bau und Volkswirtschaft des Kantonsrats zu wenig weit. Die Ziele der Energiestrategie 2050 und des Klimaschutzes könnten so nicht erreicht werden, heisst es in der Mitteilung vom Montag.

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden will mit dem Energiekonzept 2017 bis 2025 den Energieverbrauch in Gebäuden senken. Für die Energieversorgung sollen vermehrt erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Mit dieser Strategie soll der Bedarf an fossiler Energie bei den Gebäuden bis 2025 um 15 Prozent reduziert werden.

Schon in der Vernehmlassung zur Teilrevision des Energiegesetzes gab es Kritik. Knapp zwei Drittel der Teilnehmenden waren der Ansicht, dass der Kanton mehr machen müsse. Die Energiestrategie 2050 des Bundes könne so nicht erreicht werden.

Im April 2020 verabschiedete der Regierungsrat die Gesetzesvorlage. Das Energiegesetz sei nicht das passende Instrument für eine stärkere Förderung, sondern das kantonale Förderprogramm, schreibt der Regierungsrat im Bericht.

Am Montag meldete sich die vorberatende Kommission zur Wort. Die Vorlage des Regierungsrates habe zwar gute Ansätze, sie setze in erster Linie die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) um. Diese Vorschriften seien vor sechs Jahren der kleinste Nenner der Kantone gewesen.

«Davon will der Ausserrhoder Regierungsrat nun das Minimum umsetzen», so die Kommission Bau und Volkswirtschaft. Damit würden die Ziele der Energiestrategie 2050, der Energiewende, des Klimaschutzes und der Gletscherinitiative nicht erreicht.

Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, der die Teilrevision am 22. Februar 2021 in erster Lesung beraten wird, weitreichende Änderungen. Möglichst bei jedem Heizungswechsel müssten erneuerbare Energien zum Zug kommen. Der Ersatz in bestehenden Bauten solle zu keinen Mehrkosten führen, wie dies etwa beim Basler Modell vorgesehen sei.

Ausserdem sollen messbare Ziele im Gesetz festgelegt werden: bis 2035 sollen mindestens 40 Prozent des verbrauchten Stroms im Kanton selbst aus erneuerbarer Energie erzeugt werden.

Um Härtefälle und Umsetzungsprobleme in den Gemeinden zu vermeiden, soll es nach dem Willen der Kommission keinen Zwang zum Ersatz von Elektroheizungen geben. Der Regierungsrat sieht den Ersatz innerhalb von 15 Jahren vor.

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