Der Gemeinderat Herisau bewilligt für die Regionale Berufsbeistandschaft Hinterland eine Anpassung der Organisation und eine Aufstockung der Stellenprozente.
Herisau Appenzell Ausserrhoden
Blick auf Herisau und die Appenzeller Hügellandschaft. (Archivbild) - Gemeinde Herisau
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Wie die Gemeinde Herisau mitteilt, haben in den vergangenen Jahren sowohl die Fallzahlen als auch die Komplexität im Kindes- und Erwachsenenschutz stetig zugenommen.

Die personellen Ressourcen reichen seit längerem nicht mehr aus.

Mittels Springereinsätzen und temporären Stellenaufstockungen versuchte man, die Spitze des Arbeitsanfalls zu brechen.

Nun hat der Gemeinderat Herisau beschlossen, die Organisation der Regionalen Berufsbeistandschaft Herisau (RBH) partiell den Empfehlungen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz aus dem Jahre 2021 anzupassen und den Stellenplan um 160 auf total 1210 Stellenprozente aufzustocken.

Kindes- und Erwachsenenschutz sind zukünftig zwei separate Fachbereiche

Ein wichtiges Element der Reorganisation ist im Sinne der Sicherstellung der Qualität die Spezialisierung:

Waren die Beistandspersonen bisher sowohl für Mandate im Kindes- als auch im Erwachsenenschutz zuständig, werden nun separate Fachbereiche geschaffen.

Dadurch kann den hohen Qualitätsanforderungen in den beiden Bereichen besser entsprochen werden.

Verteilung der Führungsaufgaben

Ausserdem wird ein Qualitäts- und Wissensmanagement eingeführt, wodurch ein Gewinn an Effizienz zu erwarten ist. Weiter werden die Führungsaufgaben auf mehrere Schultern verteilt.

Die von der Gemeinde Herisau geführte RBH führt die Mandate für sämtliche Hinterländer Gemeinden im Kindes- und Erwachsenenschutz.

Die Mandate werden ihr jeweils von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Appenzell Ausserrhoden zugewiesen.

Die Gemeinde Herisau trägt zirka zwei Drittel der Netto-Betriebskosten.

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