Der Gemeinderat besteht aus der Gemeindepräsidentin oder dem Gemeindepräsidenten im Vollamt und sechs nebenamtlichen Mitgliedern.
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Wieser war ehemaliger Gemeinderat von Rudolfstetten AG. (Symbolbild) - Keystone
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Was wurde schon darüber diskutiert! Seit Jahren kommt das Thema regelmässig aufs Tapet: Ist es zweckmässig oder überholt, dass Herisaus Exekutive aus sechs Gemeinderätinnen/Gemeinderäten mit einem Arbeitspensum von je dreissig Prozent plus einem vollamtlichen Gemeindeoberhaupt besteht? Arbeitsgruppen wurden gebildet, Organisationsformen in Gemeinde- und Einwohnerrat etliche Male diskutiert, immer mit dem Ergebnis: Ein Siebnergremium ist einem fünfköpfigen Gemeinderat vorzuziehen.

Trotzdem liess diese Frage auch der nicht parlamentarischen Kommission zur Vorbereitung der Revision der Gemeindeordnung keine Ruhe. Nach einer intensiven Diskussion beschlossen die Mitglieder, nicht länger zu debattieren, sondern die Direktbetroffenen anzuhören.

«Das derzeitige Modell soll beibehalten werden»

Der Gemeinderat folgte der Einladung in globo. Ein klares Zeichen für die Wichtigkeit des Themas, auch eine Würdigung der Arbeit der Kommission. Der Gemeinderat demonstrierte nicht nur mit seiner vollzähligen Anwesenheit Geschlossenheit. Auf die Frage: «Fünf oder sieben?» erhielten die Anwesenden eine klare Antwort: «Das derzeitige Modell mit sieben Gemeinderätinnen/Gemeinderäten mit Ressortverantwortung soll beibehalten werden.»

Reihum unterstrichen Glen Aggeler, Max Eugster, Irene Hagmann, Florian Hunziker, Peter Künzle und Sandra Nater die Worte von Gemeindepräsident Kurt Geser. An der Anzahl der Gemeinderatsmitglieder soll nichts geändert werden. Klar sei, dass es in jedem Ressort Zeiten gebe, in denen das Arbeitspensum von dreissig Prozent für die Führung nicht ausreiche. Mehrbelastungen seien immer möglich und hingen teilweise auch mit der Art und Weise zusammen, wie ein Gemeinderat oder eine Gemeinderätin das Amt wahrnehme.

Der bestehende Wortlaut in der Gemeindeordnung wird nicht geändert

Nicht zeitgemäss hingegen sei die Entschädigung der nebenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats, die in eklatanter Diskrepanz zur Verantwortung stehe. Die Initiative, diesen Missstand zu ändern, muss jedoch vom Gemeinderat ausgehen und hat nichts mit der Revision der Gemeindeordnung zu tun. Offenkundig wurde, dass die Frage der Kommission zu einer vertieften Diskussion innerhalb des Gemeinderates führte. Nebst der klaren und einstimmigen Antwort hinterliess der Gemeinderat bei der Kommission den starken Eindruck der Geschlossenheit und des Bestrebens, gemeinsam etwas zu bewegen.

Nach der deutlichen Erklärung des Gemeinderates war für die Kommission klar: Der bestehende Wortlaut in der Gemeindeordnung wird nicht geändert. Wie bis anhin soll der entsprechende Abschnitt wie folgt lauten: «Der Gemeinderat besteht aus der Gemeindepräsidentin oder dem Gemeindepräsidenten im Vollamt und sechs nebenamtlichen Mitgliedern.» Ende der Diskussion! Und dies, so hofft die Kommission, nicht nur in ihren Reihen, sondern auch auf dem politischen Parkett.

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