Wie die Gemeinde Herisau angibt, wird Einwohnerrat anlässlich seiner Sitzung vom 6. Dezember 2023 über neue Leistungsvereinbarung mit Pro Senectute befinden.
Gemeindehaus Herisau.
Gemeindehaus Herisau. - Nau.ch / Simone Imhof
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An der Volksabstimmung vom 28. November 2004 haben die Schweizer Stimmberechtigten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) zugestimmt.

Mit diesem Beschluss übernimmt der Bund nur noch Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.

So gab er die Zuständigkeit für die Hilfe und Pflege von Betagten und Behinderten zu Hause an die Kantone ab, soweit diese von gesetzlichen Leistungen der Sozialversicherungen abweichen.

Der sehr umfassende Bundesbeschluss trat am 1. Januar 2008 in Kraft und wurde seither schrittweise umgesetzt.

Wegfall von Bundesgeldern

Seit 2022 erfolgt der Wechsel in die Zuständigkeit der Kantone sehr konsequent. Ausnahme bilden dabei die gesetzlichen Leistungen der Sozialversicherungen.

Die Pro Senectute Appenzell Ausserrhoden (Pro Senectute) ist vom Wegfall der Bundesgelder stark betroffen.

Zum Erhalt der bestehenden Leistungen fehlen ihr heute jährlich circa 330'000 Franken, was zu einer starken Abnahme des bestehenden Vermögens beziehungsweise des Organisationskapitals für diese Dienstleistungen geführt hat.

Sie ist vom Wegfall der Bundesgelder stark betroffen.

Aufgabenabgrenzung im Bereich der Beratung und wirtschaftlichen Sozialhilfe

Unbestritten ist, dass die Pro Senectute seit vielen Jahren bedürfnisgerechte Altersarbeit in den Bereichen Sozialberatung und Infostelle, Hilfe und Betreuung zu Hause, Soziale Teilhabe leistet und diverse weitere Dienstleistungen anbietet.

Die Prüfung der Parallelitäten zwischen Leistungen der Pro Senectute und den Gemeinden hat ergeben, dass eine sehr klare Aufgabenabgrenzung im Bereich der Beratung und wirtschaftlichen Sozialhilfe ausserhalb des Sozialversicherungsbereiches an Menschen im Rentenalter gelebt wird.

Die Pro Senectute nimmt diese Aufgaben heute je nach Bereich zu einem grossen Teil mit ehrenamtlichen, zu einem kleineren Teil mit angestellten Mitarbeitenden wahr.

Diese Aufgaben finanziert sie mit bestehenden Beiträgen, wesentlichen allgemeinen Spenden- und Legatseingängen sowie Einnahmen aus Dienstleistungen.

Langjährige Erfahrung der Pro Senectute soll weiter genutzt werden

Auch wenn Bundesmittel rückläufig sind, unterliegt sie dabei dennoch Rahmenbedingungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen oder des Zewo-Gütesiegels.

Die Pro Senectute profitiert damit von besseren Rahmenbedingungen, als wenn diese Aufgaben gestützt auf das Sozialhilfegesetz durch die Gemeinden erbracht werden müssten.

Die bestehende langjährige Erfahrung der Pro Senectute soll deshalb weiter genutzt werden.

Die Aufgaben können am wirtschaftlichsten erbracht werden, wenn die heutige Lösung weitergeführt und durch den Kanton und die Gemeinden unterstützt wird.

Leistungsvereinbarung der Pro Senectute mit den Gemeinden AR

Seit 2008 leisten die Gemeinden AR einen Beitrag von einem Franken pro Einwohner an die Pro Senectute für die Beratung von Klienten in stationären Einrichtungen.

In gegenseitiger Übereinstimmung mit der Pro Senectute wird festgestellt, dass neu eine jährliche Pauschale sämtlicher Gemeinden AR von vier Franken pro Einwohner der Pro Senectute eine ausreichende Betriebssicherheit gewährleisten würde.

Anteil der Gemeinde Herisau

Beim Stand der Einwohnerzahl der Gemeinde Herisau ergibt sich ein jährlicher Beitrag von rund 64'000 Franken.

Die Ausgabe ist gestützt auf das kantonale Finanzhaushaltsgesetz als neue, wiederkehrende Ausgabe zu betrachten.

Der Anteil der Gemeinde Herisau mit gerundet 64'000 Franken liegt gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung in der abschliessenden Ausgabenkompetenz des Einwohnerrats.

Dieser wird anlässlich seiner Sitzung vom 6. Dezember 2023 über die neue Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute befinden.

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