Schwende startet Quartierplan für neue Ebenalp-Bahn
Mit einem Quartierplan sollen die rechtlichen Grundlagen für den Neubau der Luftseilbahn Wasserauen–Ebenalp in Schwende geschaffen werden.

Wie die Gemeinde Schwende mitteilt, hat gemäss Beschluss vom 6. Mai 2026 der Bezirksrat entschieden, das Quartierplanverfahren für die Luftseilbahn Wasserauen-Ebenalp AG einzuleiten. Ziel dieses Quartierplans ist es, die Voraussetzungen für den Neubau der Seilbahn zu schaffen und den Seilbahnkorridor festzulegen.
Ein solches Projekt ist typischerweise ausserhalb der Bauzone geplant und bedarf deshalb einer speziellen Nutzungsplanung.
Da kommunale Nutzungspläne im Innerrhoder Baugesetz nicht vorgesehen sind, wird ein Quartierplan erlassen. Die Kosten für das Verfahren werden durch das Unternehmen getragen.










