Stein (AR)

Gemeinde stärkt Sozialbereich durch externe Lösung

Gemeinde Stein AR
Gemeinde Stein AR

Herisau,

Zur Entlastung der Verwaltung und zur Verbesserung der Betreuung überträgt die Gemeinde Stein ab 1. August 2025 die sozialamtlichen Aufgaben an Waldstatt.

Das Appenzeller Volkskunde-Museum an der Dorfstrasse in Stein (AR).
Das Appenzeller Volkskunde-Museum an der Dorfstrasse in Stein (AR). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Stein AR berichtet, ergreift sie gezielte Massnahmen zur Optimierung der Dienstleistungen in den Bereichen Sozialhilfe sowie Kindes- und Erwachsenenschutz, mit dem Ziel, die Effizienz zu steigern, die Verwaltung zu entlasten und den Einwohnern eine noch individuellere und zielgerichtetere Unterstützung zu bieten.

Angesichts der stetig wachsenden Zahl an Spezialfällen und begrenzter Kapazitäten sieht sich das Sozialamt zunehmend mit Herausforderungen konfrontiert. Besonders der hohe Zeitaufwand für Abklärungen und Beratungen sowie die Notwendigkeit einer effizienten Bearbeitung erfordern dringenden Handlungsbedarf, um langfristig eine Lösung zu finden.

Kooperation bringt Entlastung

Zur Entlastung unserer Verwaltung wurde mit der Gemeinde Waldstatt eine Zusammenarbeit vereinbart, mit welcher die sozialamtlichen Aufgaben dorthin übertragen werden. Die Gemeinde Waldstatt kauft die Dienstleistungen bei den Sozialen Fachdiensten Ost AG (SFDO), Zweigstelle Ostschweiz, St. Gallen, ein.

Die Gemeinde Stein kann sich diesem Verleihvertrag anschliessen. Dabei bleibt die Entscheidungsgewalt weiterhin bei der Gemeinde Stein, während die Fachkompetenz in den Bereichen Sozialhilfe und Kindes- und Erwachsenenschutz durch die SFDO eingebracht wird.

Leihvertrag regelt die Zusammenarbeit

Die Vereinbarung erfolgt im Rahmen eines Leihvertrags, welcher über die Gemeinde Waldstatt läuft. Wichtig zu beachten ist, dass es sich nicht um die Bildung eines Zweckverbands handelt, sondern um eine gezielte Kooperation zur Entlastung der bestehenden Strukturen.

Die rechtlichen Grundlagen stützen sich auf das Sozialhilfegesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden und das Gesetz über Inkassohilfe und Unterhaltsbeiträge für Kinder. Ab dem 1. August 2025 wird die zentrale Ansprechstelle für alle Anliegen in den Bereichen Sozialhilfe und Kindes- und Erwachsenenschutz die Sozialen Dienste Waldstatt sein.

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