Förderung für Batteriespeicher wird ausgeweitet
Ab 1. Januar 2026 werden in Teufen stationäre Batteriespeicher auch ohne neue PV-Anlage gefördert. Pro Speicher gibt es bis zu 2000 Franken Unterstützung.

Wie die Gemeinde Teufen AR informiert, werden ab dem 1. Januar 2026 neu auch Batteriespeicher unabhängig von der gleichzeitigen Neu- oder Erweiterungsinstallation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) gefördert.
Bislang konnten Batteriespeicher nur in Kombination mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage finanziell unterstützt werden. Dieses Vorgehen wurde hinterfragt, da es insbesondere bei nachträglicher Anschaffung von Batteriespeichern keine Förderung gab und zusätzliche, teilweise unnötige Kosten verursachte.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
Förderfähig sind ab 1. Januar 2026 stationäre Batteriespeichersysteme mit mindestens vier Kilowattstunden nutzbarer Kapazität – auch wenn diese nachträglich installiert werden und nicht zwingend mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage kombiniert sind.
Die Förderbeiträge betragen 200 Franken pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität, maximal 2000 Franken pro Batteriespeicher.
Der Batteriespeicher muss «stationär» sein, um insbesondere gebrauchte Batterien (zum Beispiel aus Elektromobilen) als Speichersysteme zuzulassen; bewegliche Batteriespeicher wie Elektroautos sind ausgeschlossen.
Eine rückwirkende Förderung für bereits installierte Batteriespeicher erfolgt nicht.
Warum es diese Änderungen gibt
Die neue Regelung fördert die nachhaltige Nutzung und Wiederverwertung von Batteriespeichern und trägt zur Netzentlastung an sonnigen Tagen bei. Gleichzeitig schafft sie Anreize für eine nachträgliche Installation von Speichersystemen, auch wenn die PV-Anlage bereits besteht.