Bundesgericht

Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Sitzverteilung ab

Keystone-SDA Regional
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Herisau,

Das Bundesgericht tritt nicht auf eine Beschwerde gegen die neue Sitzverteilung im Ausserrhoder Kantonsrat ein. Ein Bürger hatte kritisiert, dass Mitglieder kleinerer Parteien fast keine Chance hätten, gewählt zu werden.

Kantonsrat Ausserrhoden
Blick in den Kantonsratssaal im Regierungsgebäude in Herisau. - keystone

Der Ausserrhoder Regierungsrat hatte die neue Sitzverteilung der 65 Parlamentssitze Anfang September 2018 beschlossen. Sie gilt ab dem 1. Juni für die Amtszeit 2019 bis 2023. Die Gemeinde Lutzenberg verliert einen ihrer beiden Sitze an Herisau. Der Kantonshauptort kommt damit neu auf 19 Sitze. Für die übrigen 18 der 20 Ausserrhoder Gemeinden ändert sich nichts.

Eine Privatperson aus Trogen erhob gegen die neue Verteilung Beschwerde. Das Ausserrhoder Obergericht führte im November 2018 eine mündliche Verhandlung durch. Nach Anhörung der Beteiligten beschloss das Gericht, nicht auf die Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss einzutreten. Es fehle eine gesetzliche Grundlage, begründete das Obergericht seinen Entscheid. Die Beschwerde wurde ans Bundesgericht weitergeleitet.

Das oberste Gericht in Lausanne hat nun die Beschwerde abgewiesen. Die rechtlichen und tatsächlichen Umstände hätten sich seit der Wahl des Kantonsrats im Jahr 2011 beziehungsweise dem entsprechenden Urteil des Bundesgerichts nicht derart geändert, dass die Frage der Verfassungsmässigkeit des Wahlsystems neu zu beurteilen wäre.

Bei den Kantonsratswahlen in Appenzell Ausserrhoden stehe nach wie vor die Wahl von Persönlichkeiten im Vordergrund, während die Parteizugehörigkeit für den Entscheid der Wählerinnen und Wähler eine untergeordnete Rolle spiele. 20 von 65 Sitzen im gesamten Kanton und 17 von 46 Sitzen in den Majorz-Gemeinden würden von parteiunabhängigen Personen belegt.

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