Antennen-Initiative erneut für ungültig erklären

Gemeinde Herisau
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Herisau,

Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, die Volksinitiative «Stopp dem Wildwuchs von Mobilfunkantennen» für ungültig zu erklären.

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Wieser war ehemaliger Gemeinderat von Rudolfstetten AG. (Symbolbild) - Keystone

Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, die Volksinitiative «Stopp dem Wildwuchs von Mobilfunkantennen» für ungültig zu erklären, da sie in Widerspruch zu übergeordnetem Recht steht. Die Initiative war am 17. März 2020 mit 147 gültigen Unterschriften als allgemeine Anregung von einem nicht näher bezeichneten Initiativkomitee eingereicht worden.

Laut Kantonsverfassung ist eine Initiative ganz oder teilweise ungültig, wenn sie dem Grundsatz der Einheit der Form und der Materie widerspricht, übergeordnetem Recht entgegenläuft oder undurchführbar ist. Während die Einheit der Materie und der Form eingehalten ist, verletzt der Initiativtext übergeordnetes Recht. Dieses besagt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung, dass Erlasse auf Gemeinde- oder Kantonsebene mit Beschränkungen der Strahlungsimmissionen nicht zulässig sind. Im Wortlaut des Initiativtextes sowie des Begleitschreibens ist jedoch genau davon ausdrücklich die Rede.

Der Gemeinderat kommt deshalb zum Schluss, dass die Initiative «Stopp dem Wildwuchs von Mobilfunkantennen» übergeordnetem Recht widerspricht und daher für ungültig zu erklären ist. Einen gewissen Handlungsspielraum hätte die Gemeinde bei den ortsplanerischen Bestimmungen, etwa um den Charakter oder die Wohnqualität eines Quartiers zu wahren.

In der Regel handelt es sich dabei um Negativplanungen, das heisst um Zonenvorschriften, die Mobilfunkanlagen in bestimmten Zonen grundsätzlich ausschliessen. Denkbar wären aber auch positive Planungen, die besondere Zonen für Mobilfunksendeanlagen ausweisen.

Da aber das kantonale Baugesetz das Verfahren im Zusammenhang mit der Baubewilligung mit Ausnahme der Gesucheinreichung abschliessend regelt, und auch die Zonenarten in Art. 19 des Baugesetzes abschliessend aufzählt, bleibt für eine Regelung auf Gemeindestufe kein Spielraum. Eine grundsätzliche Änderung der Zuständigkeiten und des Verfahrens beziehungsweise eine allfällige Vereinbarung mit den Mobilfunkanbietern darüber müsste auf Kantonsstufe erfolgen.

Der Einwohnerrat wird voraussichtlich am 9. Dezember über die Gültigkeit der Volksinitiative bestimmen. Er hatte bereits im September 2018 eine ähnliche Initiative aus ähnlichen Gründen für ungültig erklärt.

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