Abstimmung über einen Kurztunnel in Teufen bleibt gültig

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    Herisau,

    Die Ausserrhoder Regierung tritt nicht auf eine Beschwerde gegen die Abstimmung über die Volksinitiative für einen Kurztunnel in der Gemeinde Teufen ein

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    Symbolbild - Gemeinde Sempach

    Die Ausserrhoder Regierung tritt nicht auf eine Beschwerde gegen die Abstimmung über die Volksinitiative für einen Kurztunnel in der Gemeinde Teufen ein. Es habe keine gravierenden Mängel gegeben, und die Beschwerde sei zu spät erhoben worden, lautet die Begründung. Somit bleibt die Ablehnung der Initiative vom Mai 2017 gültig, wie die Kantonskanzlei am Freitag mitteilte. Ein Stimmbürger hatte Mitte Mai 2019, also fast zwei Jahre nach der Abstimmung, Beschwerde erhoben. Er warf der Gemeindebehörde vor, im Hinblick auf die Abstimmung falsche Zahlen vorgelegt zu haben. Dafür gebe es keine konkreten Beweise, schreibt jetzt die Regierung. Es sei nicht ersichtlich, was die damalige Abstimmung massiv und entscheiden beeinflusst haben könnte. Die Voraussetzungen für eine Neubeurteilung des Abstimmungsverfahrens seien nicht erfüllt. Der Beschwerdeführer hatte argumentiert, die Bevölkerung von Teufen sei vor der Abstimmung durch ein Vorprojekt für eine Doppelspur mit beidseitiger Velospur getäuscht worden. Der Kostenvoranschlag für einen Kurztunnel sei damals viel zu hoch, jener für die Doppelspur viel zu tief angegeben worden.

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