Wie die Gemeinde Lengnau BE berichtet, wurde öffentliches Eigentum durch Sprayereien beschädigt. Zur Beseitigung werden Steuer- und Gebührengelder eingesetzt.
Blick auf die Gemeinde Lengnau (BE).
Blick auf die Gemeinde Lengnau (BE). - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Zwischen Kunst und Vandalismus gibt es eine wichtige Grenze.

Wer Gebäude, Verkehrsschilder, Trafostationen, Kabelverteilkästen oder Abfalleimer illegal besprayt, macht sich strafbar.

Am letzten Wochenende im Februar ereigneten sich in der Gemeinde unzählige Schäden vor allem an öffentlichem Eigentum, aber bestimmt auch an privatem.

Dabei ging es nur darum, zu provozieren und Schaden anzurichten.

Schäden in Höhe von 20'000 Franken

Diese Verschandlungen sind nicht nur unschön, sondern kommen alle Einwohner der Gemeinde Lengnau auch teuer zu stehen.

Zur Beseitigung dieser Aktionen müssen nun Steuer- und Gebührengelder in der Höhe von 20’000 Franken eingesetzt werden.

Was es künftig zu vermeiden gilt.

Das Dorf Lengnau ist zu schön, um einfach zuzusehen, wie einige wenige dieses verschandeln.

Mithilfe der Dorfbevölkerung

Dabei ist die Gemeinde jedoch auf die Mithilfe der ganzen Dorfbevölkerung angewiesen, denn es bringt nichts, nur «die Faust im Sack» zu machen.

Durch die Aufmerksamkeit von allen kann eine abschreckende Wirkung erzeugt werden.

Die Sprayer sollen wissen, dass die ganze Bevölkerung auf sie achtet und ihr Verhalten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Hinweise zur Täterschaft

Im Falle einer Verurteilung ist für Sprayer oft ein Schuldenberg die Folge. Die Gemeinde Lengnau hat daher Anzeige gegen unbekannt erstattet.

Wer sachdienliche Hinweise zur Täterschaft machen kann oder auch zukünftig solches oder ähnliches Verhalten feststellt, wird dringend aufgefordert, sich mit der Kantonspolizei Bern in Verbindung zu setzen.

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