Wie die Gemeinde Rüttenen berichtet, haben durchgeführte Kontrollen keine Beanstandungen ergeben. Für 2024 sind keine Anpassungen der Risikoanalyse notwendig.
Eine Skulptur vor dem Gemeindehaus in Rüttenen.
Eine Skulptur vor dem Gemeindehaus in Rüttenen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Der Gemeinderat hatte an seiner Sitzung vom 8. Juni 2022 das Reglement Internes Kontrollsystem IKS genehmigt und die Einführung per 1. Januar 2023 beschlossen.

Das IKS fokussiert sich auf die finanzielle Schadensbegrenzung wie auch auf rechtliche und betriebliche Risiken.

Die definierten Kontrollen wurden mehrheitlich schon vor der Einführung des IKS durchgeführt, werden nun jedoch standardmässig kontrolliert und abgelegt.

Kontrollen bleiben ohne Beanstandungen

An der Sitzung vom 3. April 2024 wurde dem Gemeinderat der Bericht über die durchgeführten Kontrollen im Kalenderjahr 2023 und eine Risikoüberprüfung für das Jahr 2024 vorgestellt.

Es haben sich bei den durchgeführten Kontrollen keine Beanstandungen ergeben. Für das Jahr 2024 sind keine Anpassungen der Risikoanalyse notwendig.

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