Die Glarner Regierung hat ein überarbeitetes Gastgewerbegesetz vorgelegt. Weiterhin wird darin auf eine Wirteprüfung verzichtet. Für Beherbergungen ohne Speisen und Getränke oder für «Bed and Breakfast» braucht es keine Bewilligungen mehr.
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Ein Mann in einer Restaurantküche. - dpa/AFP/Archiv
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Die Glarner Regierung reagiert mit der Gesetzesrevision auf neue Angebote wie Take-aways, Besenbeizen, Foodtrucks oder Catering, die sich seit der letzten Überarbeitung von 1998 entwickelt haben. Die Anpassungen seien «so liberal, einfach und unbürokratisch wie möglich ausgestaltet», teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.

Für eine Bewilligung wird neu «die Gewähr auf eine einwandfreie Betriebsführung» verlangt. Unter anderem müssen die wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Führung eines Gastbetriebs erfüllt sein. Damit entfielen die Diskussionen, was unter einem guten Leumund zu verstehen sei, heisst es in der Mitteilung.

Auf eine Wirteprüfung wird weiterhin verzichtet. Auch absolvierte Gastronomie-Grundkurse oder ein Lehrabschluss sind keine Bedingungen. Bereits bisher brauchten Betriebe mit weniger als sechs Steh- oder Sitzplätzen keine Bewilligung. Dies bleibt auch nach der Revision so.

Künftig fällt die Beherbergung von Gästen, etwa in Ferienwohnungen oder Privatzimmern, nur noch dann unter das Gastgewerbegesetz, wenn dabei Speisen und Getränke gegen ein Entgelt angeboten werden. Neu ist auch «Bed and Breakfast» von der Bewilligungspflicht ausgenommen, wenn ausschliesslich Frühstück und alkoholfreie Getränke offeriert werden.

Präzisiert werden im Gesetz die Regelungen für Vereinswirtschaften. Zunehmend seien Vereinsgründungen zur Umgehung der Bewilligungspflicht festgestellt worden, heisst es in der Botschaft.

Die Revision sei bei der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Sie wird nun dem Landrat vorgelegt. Das neue Gastgewerbegesetz könnte danach auf Ende 2022 in Kraft gesetzt werden.

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