Glarus Nord

Start der Vernehmlassung Reglemente TBGN in Glarus Nord

Gemeinde Glarus-Nord
Gemeinde Glarus-Nord

Glarus,

Wie die Gemeinde Glarus Nord mitteilt, sollen die neue Eigentümerstrategie sowie der Konzessionsvertrag ab dem 1. Januar 2024 gelten.

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Kerenzerberg im Glarus Nord mit Blick auf Nieder- und Oberurnen sowie auf die Linth Ebene im Hirzli. - Nau.ch / Simone Imhof

Am 28. Juni 2023 startet in der Gemeinde Glarus Nord die Vernehmlassung der revidierten Eigentümerstrategie sowie des angepassten Konzessionsvertrages für die Technischen Betriebe Glarus Nord (TBGN).

Die Unterlagen können online eingesehen werden. Die neue Eigentümerstrategie sowie der Konzessionsvertrag sollen ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Ziel der Überarbeitung ist, die bestehenden Reglemente so eng wie möglich an die geltende Gemeindeordnung anzulehnen und vor allem jene Bereiche zu überarbeiten, bei denen im Verlauf der vergangenen Legislaturperiode Anpassungsbedarf festgestellt wurde oder Unstimmigkeiten, Unklarheiten sowie Widersprüche auftraten.

Während das Organisationsreglement der TBGN nach Ansicht des Gemeinderates keinen Anpassungsbedarf aufweist, schlägt er in der Eigentümerstrategie sowie im Konzessionsvertrag vereinzelte Anpassungen vor.

Die Vernehmlassung dauert bis am 10. September 2023

Die Vorlage wurde durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet, die vom Gemeinderat eingesetzt wurde und sich aus Vertretungen der Gemeinde, der TBGN sowie einer externen juristischen Begleitung zusammensetzt.

Der Gemeinderat genehmigte die Vernehmlassungsunterlagen an seiner Sitzung vom 14. Juni 2023.

Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Glarus Nord sowie am Schalter des Gemeindehauses Niederurnen eingesehen werden.

Die Vernehmlassung dauert vom 28. Juni 2023 bis am 10. September 2023.

Ein fakultatives Referendum ist für Oktober oder November vorgesehen

Anschliessend berät der Gemeinderat die Vorlage erneut, wobei ein fakultatives Referendum im Oktober oder November 2023 vorgesehen ist.

Die beiden revidierten Erlasse sollen per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden.

Die Überprüfung der gemeindeeigenen Rechtsgrundlagen für die beiden selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie die lintharena ag bilden Bestandteil der Legislaturplanung 2023 bis 2026.

So werden auch die Reglemente der APGN und der lintharena ag in der laufenden Legislaturperiode überprüft.

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