Zuletzt konnte ein Reh vor 50 Jahren gefahrlos die A3 in Glarus überqueren. Künftig soll erneut ein Wildtierübergang für die sichere Passage sorgen.
Wildtierübergang Reh
Ein Schild weist auf einen Wildtierübergang hin. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Glarus soll ein Wildtierübergang entstehen.
  • Er soll die Überquerung der A3 ermöglichen.

Das Bundesamt für Strassen (Astra) plant, bei Niederurnen einen Wildtierübergang zu bauen. Eine Holzbogenbrücke soll über die vier Fahrspuren führen. Das soll Reh und Hirsch zugutekommen.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat das Ausführungsprojekt jetzt genehmigt, wie der Kanton am Dienstag, 25. Oktober 2022, mitteilte.

Wildtierübergang reh
Wildtierübergänge sind in der Schweiz keine Seltenheit. (Symbolbild) - Keystone

Mit der 15,5 Millionen Franken teuren Wildtierüberführung soll der Wildtierkorridor Biberlichopf saniert werden. Seit einem halben Jahrhundert wurde dieser von der Autobahn unterbrochen. Zielarten dieses Korridors sind besonders das Reh und der Rothirsch.

Es handelt sich um einen Korridor von nationaler Bedeutung. Er liegt auf einer der bedeutendsten Wild-Wanderrouten zwischen Nordostschweiz und Südostschweiz respektive Zentralschweiz.

Leitstrukturen sollen entstehen

Der neue Übergang mit einer Spannweite von knapp 60 Metern entsteht östlich des Autobahnanschlusses Niederurnen. Damit sich das Wild im landwirtschaftlich stark genutzten Umland orientieren kann, werden zusätzlich zur Brücke auch Leitstrukturen erstellt.

Glarus Autobahn
Die A3 in Glarus soll mit einer Wildtierbrücke versehen werden. - Keystone

Sie sollen die Tiere zum Übergang hin lenken. Dazu werden entlang von Wassergräben Hecken und Gehölze gepflanzt.

Astra für die Brücke, Kanton und Gemeinden für die Aufwertungen zuständig

Im gesamten Korridor sollen zudem vermehrt Qualitätsobstgärten, Einzelbäume und Strukturen wie Ast- oder Steinhaufen angelegt werden. Während die Brücke das Astra baut, sind für die Aufwertungen in den Zulaufbereichen Kanton und Gemeinden zuständig.

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