Autofahrer verwechselt gestürzten Töfffahrer mit Reh!
Ein Fricktaler Töfffahrer wird nach Selbstunfall auf dem Kaistenberg von einem Auto erwischt und schwer verletzt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Motorradfahrer stürzt mit seinem Töff.
- Ein herannahender Lenker hält ihn für ein Reh und überfährt ihn.
- Das Gericht spricht den Autofahrer aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit schuldig.
Anfang März 2023 endet auf dem Kaistenberg eine Fahrt für einen 30-jährigen Motorradfahrer aus dem Fricktal mit schweren Folgen. Nachdem er bei einem Selbstunfall zu Boden stürzt und sein Töff aufrichtet, wird er von einem Autofahrer von hinten erfasst.
Der Mann wird mit einem offenen Unterschenkelbruch per Helikopter ins Spital geflogen. Drei Operationen und Physiotherapie folgen.

Verhandlung am Bezirksgericht Laufenburg
Vor dem Bezirksgericht Laufenburg musste sich deshalb ein heute 52-jähriger Mann verantworten, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige schwere Körperverletzung durch mangelnde Aufmerksamkeit vor und forderte eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse.
Der Beschuldigte beteuert, er habe nur etwas Schwarzes auf der Strasse gesehen: «Ich dachte, es sei ein Reh.» Ausserdem sei er von anderen Scheinwerfern geblendet worden. «Es tut mir leid, was passiert ist», sagte er laut «AZ».
Eine Zeugin schildert, sie habe zuvor den Motorradfahrer rechtzeitig erkannt und konnte laut eigener Aussage «normal bremsen».
Aussagen und Widersprüche
Der Anwalt des Privatklägers wirft dem Beschuldigten widersprüchliche Aussagen vor: «Einmal sagt er, er habe etwas Schwarzes gesehen, dann plötzlich gar nichts.» Er sei «aufs Gröbste» abgelenkt gewesen.
Die Verteidigung argumentiert, der Mandant habe nicht mit einem querstehenden Motorrad rechnen müssen. Das Motorrad habe ohne Licht auf der Strasse gestanden, die Sicht sei schlecht gewesen.

Das Gericht sprach den Angeklagten schlussendlich laut «Aargauer Zeitung» schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 140 Franken und einer Busse von 2100 Franken. Eine Zivilklage hiess es im Grundsatz gut, wies jedoch die Genugtuung mangels Bezifferung ab.
Von einem brennenden Motorradlicht zum Zeitpunkt der Kollision ging es aus. Abschliessend hielt das Gericht fest: «Der Beschuldigte hätte anhalten können müssen – hat er aber nicht».