Für den Betrieb des Gastronomiestandplatzes im Volksgarten kann voraussichtlich ein guter Partner gewonnen werden.
Glarus.
Nun soll auch im Glarnerland ein zweijähriges Kiffer-Projekt gestartet werden. - Keystone
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Die Bewerbungsfrist für den Gastronomiebetrieb im Volksgarten ist am 1. März 2021 abgelaufen. Eine Bewerbung ist eingereicht worden, sie wird nun von einer vierköpfigen Fachjury geprüft. Das parallel laufende Baubewilligungsverfahren für die Realisierung des definitiven Gastro-Standplatzes hat zu weiteren Verbesserungen des Projektes geführt. Eine eingegangene Einsprache ist in Bearbeitung, was den Baubeginn verzögern könnte.

Für den Betrieb des Gastronomiestandplatzes im Volksgarten kann voraussichtlich ein guter Partner gewonnen werden. Das eingereichte Bewerbungsdossier ist detailliert und durchdacht. Diese Bewerbung wird im Moment von einer Fachjury geprüft. Der definitive Zuschlagsentscheid durch den Gemeinderat wird wie geplant bis Ende Mai erwartet. Dafür liegt der Baubeginn aufgrund einer zu bearbeitenden Einsprache noch in der Schwebe.

Baubewilligungsverfahren führt zu Projektanpassungen

Parallel zum Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für den neuen Standplatz wurde im Dezember 2020 auch das Baubewilligungsverfahren gestartet. Eine rechtskräftige Baubewilligung ist notwendig, bevor die Realisierungs- und Bauphase für den definitiven Gastro-Standplatz im Volksgarten eingeleitet werden kann.

Aufgrund dieses Verfahrens wurden Projektanpassungen notwendig, welche in Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle für Denkmalpflege und Ortsbildschutz erarbeitet und vom Gemeinderat im Februar 2021 gutgeheissen wurden. Für diese Anpassungen gab es keine Nachpublikationspflicht und sie haben insgesamt zu keinen Mehrkosten geführt, sie haben das Projekt aber aufgewertet. So wurde beispielsweise die Werkleitungsführung angepasst, verschiedene Pflanzungen als Sichtschutz eingeplant und es wird eine Rundbank rund um den Spitzahornbaum gebaut, womit dieser erhalten werden kann. Weiter werden die Anlagen des Gastronomiestandortes soweit möglich behindertentauglich ausgeführt.

Alternativer Betrieb in der Saison 2021

Während der Auflagefrist des Baugesuchs ist eine Einsprache eingegangen, welche Zeit zur Bearbeitung benötigt und den Betrieb am geplanten Standort für das Jahr 2021 mit hoher Wahrscheinlichkeit verunmöglicht. Damit im Jahr 2021 trotzdem ein Betrieb im Volksgarten möglich wird, prüft die Gemeinde mit dem bisherigen Betreiber eine alternative Lösung für die bevorstehende Aussensaison.

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