Öffentliche Auflage zur Zonenplanänderung Leimen in Glarus
Wie die Gemeinde Glarus angibt, wird vom 29. Februar bis 2. April 2024 im Verfahren zur Teilrevision der Nutzungsplanung für das Gebiet Leimen aufgelegt.

Die im Leimen, Glarus, vorhandene Arbeitszone soll auf die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse der dort ansässigen Fäh Maschinen- und Anlagenbau AG ausgerichtet werden.
Eine Bauzonenänderung soll das für die Entwicklung des Unternehmens notwendige Bauland sicherstellen.
Im Gegenzug werden betrieblich nicht notwendige Arbeitszonenflächen der Landwirtschaftszone zugewiesen und ein Gewässerraum ausgeschieden.
Detaillierte Informationen zur geplanten Zonenplanänderung wurden bereits kommuniziert.
Einsprache gegen die Zonenplanänderung möglich
Nach durchgeführter öffentlicher Mitwirkung findet nun vom Donnerstag, 29. Februar 2024, bis Dienstag, 2. April 2024, in dieser Sache die öffentliche Planauflage statt.
Während dieser Zeit können die Dokumente, welche der vorgesehenen Zonenplanänderung zugrunde liegen, im Gemeindehaus Ennenda oder auf der Webseite der Gemeinde Glarus, eingesehen werden.
Ferner haben während der Auflagefrist alle, die ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweisen können, die Möglichkeit, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache gegen die Zonenplanänderung oder die Ausscheidung des Gewässerraums zu erheben.
Nach Ablauf der Auflagefrist fällt der Gemeinderat allfällige Einspracheentscheide und wird die Zonenplanänderung sowie die Ausscheidung des Gewässerraums der Gemeindeversammlung zum Erlass unterbreiten.










