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    Kanton Glarus: Netto-Null bis 2050 – Klimagesetz geht an die Landsgemeinde

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    Der Regierungsrat des Kantons Glarus legt dem Landrat ein überarbeitetes Klimagesetz vor. Es verpflichtet Kanton und Gemeinden auf Netto-Null bis 2050.

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    Der Regierungsrat verabschiedet die überarbeitete Gesetzesvorlage zum Klimaschutz - Darko Cetojevic

    Als Gebirgskanton ist der Kanton Glarus von den Folgen des Klimawandels besonders betroffen. Um den Verfassungsauftrag zum Klimaschutz umzusetzen und das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen, legt der Regierungsrat dem Landrat den überarbeiteten Entwurf für ein kantonales Klimagesetz zuhanden der Landsgemeinde vor.

    Das Klimagesetz schafft den gesetzlichen Rahmen für die Glarner Klimapolitik. Es verpflichtet Kanton und Gemeinden, verbindliche Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu ergreifen, prioritär durch Anreize, Innovation und geeignete Rahmenbedingungen. Die Vorlage schafft die Rahmenbedingungen, damit der Kanton Glarus seinen Beitrag zur Erreichung des Netto-Null-Ziels leisten kann und regelt in Form eines Rahmengesetzes die Klimaziele, die Instrumente zu deren Erreichung und ihre Finanzierung sowie die Zuständigkeiten.

    Im Gesetz bekennt sich der Kanton Glarus zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis spätestens 2050. Als Hauptinstrument zur Erreichung des Ziels sieht die Vorlage die Erarbeitung eines kantonalen Klimaplans vor. Darin werden die in verschiedenen Sektoren zu ergreifenden Massnahmen festgelegt.

    Massnahmen, die mit Eingriffen in die Rechtsstellung von Privaten und Unternehmen verbunden sind, bedürfen weiterhin einer spezifischen gesetzlichen Grundlage.

    Gesetzesvorlage überarbeitet

    Die ursprüngliche Vorlage hatte den Geltungsbereich von Gesetz und Klimaplan auf die Verwaltungseinheiten von Kanton und Gemeinden beschränkt. Der Landrat sprach sich dagegen für eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf den gesamten Kanton aus. Aufgrund dieser weitreichenden Änderung wies er die Vorlage an den Regierungsrat zurück, um die Materialien zu ergänzen und die mit der Ausweitung des Geltungsbereichs einhergehenden Auswirkungen näher zu prüfen.

    Der Regierungsrat hat den Entwurf überarbeitet und eine Vernehmlassung durchgeführt. Er beantragt dem Landrat, den Gesetzentwurf der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten und die Motion Marius Grossenbacher, Ennenda, und Unterzeichnende «Kantonale Gesetzgebung zum Klimaschutz» als erfüllt abzuschreiben. Die Vorlage ist in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

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    Kommentare

    User #6481 (nicht angemeldet)

    So ein Schwachsinn.

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