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    Kanton Glarus: Lastenausgleich bei Familienzulagen kommt

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    Der Kanton Glarus muss bis spätestens 2029 einen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einführen. Höhere Familienzulagen bringt dies nicht.

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    Im Kanton Glarus wird in Anpassung an Bundesrecht ein Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen eingeführt (Symbolbild) - iStock

    Der Regierungsrat setzt zwingende Vorgaben des Bundes um, damit der geforderte Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen geschaffen werden kann.

    Die Revision des Bundesgesetzes über Familienzulagen (EG FamZG) verpflichtet die Kantone, bis spätestens 1. Januar 2029 einen vollständigen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen innerhalb des Kantons einzuführen. Da der Kanton Glarus bisher keinen Ausgleich kennt, ist dafür das kantonale Recht anzupassen. Der Lastenausgleich führt weder zu höheren Familienzulagen noch zu neuen Leistungen.

    Zudem setzt die Vorlage formell eine Vorgabe aus dem neuen Bundesgesetz zur familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) um. Voraussichtlich ab 1. Januar 2029 haben die Kantone eine Betreuungszulage auszurichten. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Änderung des EG FamZG zuhanden der Landsgemeinde zuzustimmen.

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