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Kanton Glarus: Kein Feuerwerk am 1. August – Waldbrandgefahr sehr gross

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Im ganzen Kanton Glarus gilt bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Freien. Auch Feuerwerk, Himmelslaternen und Höhenfeuer am 1. August bleiben untersagt.

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Kanton Glarus: Kein Feuerwerk am 1. August – Waldbrandgefahr sehr gross. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die aktuelle Waldbrandgefahr weiterhin als sehr gross. Das Feuern im Freien ist verboten. Es gilt ein Feuerwerksverbot.

Kein Feuerwerk und Höhenfeuer am 1. August

Die am Wochenende gefallenen Niederschläge fielen gering aus. Bis zum 1. August und darüber hinaus werden hohe Temperaturen erwartet und es sind kaum Niederschläge in Aussicht. Das absolute Feuerverbot bleibt weiterhin in Kraft. Es umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk und Flugkörpern wie Himmelslaternen sowie das Entzünden von Höhenfeuern am 1. August.

Die Waldbrandgefahr bleibt sehr gross

Feueraktivitäten im Freien bergen ein sehr grosses Risiko für Wald- oder Flurbrände. Die hohen Temperaturen und die niederschlagsarme Witterung der letzten Wochen haben die Waldbrandgefahr auf hohem Niveau erhalten. Die Entzündbarkeit der trockenen Vegetation ist im gesamten Kantonsgebiet sehr gross. Funkenflug eines Feuers, von Feuerwerk oder weggeworfene Raucherwaren können ein Feuer entfachen und zu einem Waldbrand führen.

Feuerverbot im Freien

Zum Schutz der Wälder und der Bevölkerung hat die glarnerSach am 16. Juli 2026 für den ganzen Kanton ein Feuerverbot im Freien erlassen. Das Verbot umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk. Das Verbot gilt für das ganze Kantonsgebiet und bis auf Widerruf.

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