Glarus Süd: Verschiebung der öffentliche Auflage
Wie die Gemeinde Glarus Süd berichtet, verlangen die Auflagen des kantonalen Richtplans 2018 einige Änderungen der Nutzungsplanung.
Der Gemeinderat Glarus Süd wollte die Nutzungsplanung noch in dieser Legislatur verabschieden. Nun verlangt aber der vom Bundesrat Anfang Dezember 2021 mit Auflagen genehmigte kantonale Richtplan 2018 einige Änderungen im Kapitel Siedlung hinsichtlich der Bauzonendimensionierung.
Der Gemeinderat hat 2021 die Revision der Nutzungsplanung mit hoher Priorität vorangetrieben und mit der Mitwirkung zur Anpassung der Bauzone in Braunwald im Frühjahr 2021 den letzten Teil einer vollständig überarbeiteten Vorlage zur Mitwirkung aufgelegt.
Der Fahrplan des Gemeinderates sah vor, die revidierte Nutzungsplanung gegen Ende 2021 zu Handen der öffentlichen Auflage zu verabschieden und Anfang 2022 aufzulegen, um sie dann so rasch als möglich der Gemeindeversammlung vorzulegen.
Bauzonengrösse als ein zentrales Thema
Von Anfang an war klar, dass die Gemeinde ihre Bauzone reduzieren muss. Sie hat sich dieser Aufgabe gestellt, die Bauzone nach einheitlichen Kriterien überprüft und um gesamthaft rund 50 Hektaren reduziert.
Die Überprüfung der Bauzone erfolgte auf der Grundlage und den Vorgaben des vom Landrat im April 2019 beschlossenen neuen kantonalen Richtplans.
Die Revisionsvorlage wurde nach der Vorprüfung durch das kantonale Departement Bau und Umwelt Mitte 2021 zum Teil überarbeitet.
Genehmigung kantonaler Richtplan 2018
Der Bundesrat genehmigte am 3. Dezember 2021 die Gesamtüberarbeitung kantonaler Richtplan 2018 (ohne die Kapitel Verkehr und Tourismus).
Mit der Genehmigung sind die überarbeiteten Kapitel in Kraft getreten. Die Genehmigung ist mit Änderungen, Vorbehalten und Aufträgen verbunden. Diese betreffen insbesondere das Kapitel Siedlung mit der Bauzonendimensionierung. Der kantonale Richtplan ist behördenverbindlich.
Das Departement Bau und Umwelt prüft nun, welches Mass an weiteren Auszonungen von Wohn-, Misch- und Kernzonen (WMK) in der Gemeinde Glarus Süd notwendig ist, um die Vorgaben des mit Auflagen genehmigten kantonalen Richtplans bezüglich der kommunalen und gesamtkantonalen Auslastung einzuhalten.
Vorlage wird weiter vorangetrieben
Für den Gemeinderat ist es von grösster Bedeutung, dass die Gemeinde über eine rechtskonforme Nutzungsplanung verfügt, welche Planungs- und Rechtssicherheit bietet.
Die Nutzungsplanung ist zentral für die künftige Entwicklung in Glarus Süd. Zahlreiche konkrete Vorhaben können aufgrund der derzeitigen Situation nicht vorangetrieben werden.
Der Gemeinderat bedauert, dass auch nach mehreren Jahren und einem leider erfolglosen Anlauf an der Gemeindeversammlung eine weitere Legislatur ohne gültigen Nutzungsplan ablaufen wird.
Er wird nach Rückmeldung durch das Departement Bau und Umwelt des Kantons die allfällig erforderlichen Änderungen vornehmen. Im Falle von Änderungen wird eine erneute Mitwirkung nach Artikel 7 Raumentwicklungs- und Baugesetz (RBG) notwendig sein. Das Departement Bau und Umwelt unterstützt die Gemeinde Glarus Süd bei den weiteren Schritten.