Ablauf der Grabesruhe: Friedhof hebt Urnenwandgräber auf
Auf dem Friedhof Widnau werden Urnenwandgräber bis 2015 aufgehoben. Angehörige werden gebeten, Grabschmuck bis 11. April zu entfernen.

Wie die Gemeinde Widnau berichtet, sind infolge Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe auf dem Friedhof folgende Gräber zu räumen: Urnenwandgräber bis 2015 (Grabesruhe 10 Jahre).
Die Angehörigen der verstorbenen Personen werden gebeten, den Grabschmuck bis Samstag, 11. April, zu entfernen. Die betroffenen Personen werden persönlich angeschrieben.
Nach Ablauf dieser Frist wird über den Grabschmuck entschädigungslos und ohne weitere Benachrichtigung verfügt. Jegliche Verantwortung und Haftung der politischen Gemeinde wird abgelehnt.










