Wie die Gemeinde Glarus Süd berichtet, ist der Erlass des Überbauungsplans «Futuro» ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Zukunft des Wintertourismus in Elm.
Die verschneite Glarner Gemeinde Elm mit der reformierten Kirche. - Glarus Süd
Die verschneite Glarner Gemeinde Elm mit der reformierten Kirche. - Glarus Süd - Nau.ch / Simone Imhof
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Das zukunftsweisende Projekt «Futuro» wurde 2016 ins Leben gerufen, um langfristig die Attraktivität des Skigebiets und des Wintertourismus in Elm sowie das Überleben der Sportbahnen Elm AG als wichtige Arbeitgeberin im Sernftal zu sichern.

Wie in vergleichbaren Skigebieten kann die Schneesicherheit mit der Realisierung dieses Beschneiungsprojekts auch in Elm ab Mitte Dezember 2024 gewährleistet werden.

Breit abgestütztes öffentliches Interesse

Die bisherige demokratische Abstützung des Projekts zeigt das hohe öffentliche Interesse an der Sicherung des Skibetriebs in Elm.

Die Landsgemeinde 2018 unterstützte eine Vorlage zur öffentlichen Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen, wozu unter anderem Beschneiungsanlagen gehören.

Die Gemeindeversammlung von Glarus Süd bewilligte Mitte 2019 Verpflichtungskredite im Umfang von 1,64 Millionen Franken zur kommunalen Unterstützung des Projekts.

Im Oktober 2020 gab der Landrat die kantonalen Mittel für das vorliegende Projekt in der Höhe von 8,56 Millionen Franken frei.

Entscheidungsreife für Futuro erreicht

In den Jahren 2021 bis 2023 wurde die vom Glarner Verwaltungsgericht geforderte projektbezogene Sondernutzungsplanung erarbeitet.

Die öffentliche Mitwirkung fand im Sommer 2022 statt, gefolgt von der kantonalen Vorprüfung und Auswertung im März 2023.

Die Unterlagen zum Überbauungsplan Futuro lagen im Sommer 2023 während 30 Tagen öffentlich auf.

Eingereichte Einsprachen wurden anschliessend eingehendend geprüft.

«Futuro ist bedeutend für die Ferienregion Elm»

Nach diesen Schritten lagen alle entscheidungsrelevanten Dokumente für die Gemeinderatssitzung vom 8. Februar 2024 vor.

Gemeindepräsident Hans Rudolf Forrer betont: «Futuro ist für die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze in der Ferienregion Elm und darüber hinaus bedeutend.

Der Gemeinderat verdeutlicht mit dem Erlass des Überbauungsplanes Futuro sein klares Bekenntnis zu einer positiven Entwicklung des Ski-, Wintertourismus- und Freizeitgebietes Elm.»

Geplantes weiteres Vorgehen

Die eingegangenen Einsprachen hiess der Gemeinderat aufgrund der vorgängigen Prüfung in einem Punkt gut.

Im Übrigen wies der Gemeinderat die Einsprachen ab. Die Einspracheentscheide wurden an die Parteien versandt.

Auf der Grundlage von Art. 27a Abs. 5 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes wird die offizielle Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses im Amtsblatt vom 22. Februar 2024 erfolgen.

Beginn der Referendumsfrist

Zeitgleich beginnt die 14-tägige Referendumsfrist gemäss Art. 44 Abs. 2 des kantonalen Gemeindegesetzes.

Falls das Referendum ergriffen wird, befindet die Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 über den Erlass des Überbauungsplanes Futuro.

Sobald der Erlass des Überbauungsplanes definitiv feststeht, startet das kantonale Genehmigungsverfahren und der Baugesuchprozess wird fortgesetzt.

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