Beim Glarner Obergericht und beim Kantonsgericht soll je ein Vizepräsidium in Teilzeit geschaffen werden. Die Regierung will damit gewährleisten, dass an den Milizgerichten nur Personen mit juristischer Fachkompetenz Verfahren leiten.
Glarus Flagge - Keystone
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Beim Glarner Obergericht und beim Kantonsgericht soll je ein Vizepräsidium in Teilzeit geschaffen werden. Die Regierung will damit gewährleisten, dass an den Milizgerichten nur Personen mit juristischer Fachkompetenz Verfahren leiten.

Die Regierung führt diese Neuerung ein im Zusammenhang mit der Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes, wie sie am Dienstag mitteilte. Vorgesehen ist, dass die Reform am 1. Juli 2022 in Kraft tritt. Die Wahl der Richterinnen und Richter soll die Landsgemeinde 2022 vornehmen.

Die Revisionsvorlage schaffe für die Justiz handlungsfähige Strukturen zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen, schrieb die Regierung. Die Reform stelle sicher, dass die Qualität der Rechtsprechung beibehalten werden könne und alle Gerichte die Fälle innert angemessener Frist beurteilen könnten.

Weil das Verwaltungsgericht bereits in der Lage ist, seine Fälle rasch zu erledigen, liegt der Schwerpunkt der Reform beim Obergericht und beim Kantonsgericht. An beiden Gerichten sind zusätzliche Stellenprozente in den Präsidien notwendig. Die Lohnkosten für zusätzliche Pensen beziffert die Regierung auf 290'000 Franken jährlich.

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