Ortsdurchfahrt Frutigen: Kanton lehnt Anträge teilweise ab
Wie die Gemeinde Frutigen meldet, wurden die Begehren nur teilweise gutgeheissen. Einzig an der Schulhausstrasse wurde ein provisorischer Streifen markiert.

Am 2. November 2023 hat der Gemeinderat beschlossen, im Zusammenhang mit der aktuell stattfindenden Sanierung der Kantonsstrasse durch das Dorf dem Kanton Bern zu beantragen, zwei bis drei provisorische Fussgängerstreifen zu markieren und bis zum Zeitpunkt des Einbaus des Deckbelages (voraussichtlich im Sommer 2024) die Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt vom Restaurant Leist bis zur Widibrücke auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren.
Zudem wurde eine Verbesserung der damaligen Beleuchtungssituation verlangt.
Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I) hat die Begehren der Gemeinde nur teilweise gutgeheissen.
Betreffend Fussgängerstreifen wurde einzig bei der für den Schulweg wichtigen Strassenquerung bei der Schulhausstrasse ein provisorischer Streifen markiert.
Befristete Tempo-30-Signalisation
Die Kinder können hier die Strasse mit Vortritt überqueren. Von weiteren provisorischen Fussgängerstreifen wird abgesehen.
Alle Markierungen müssten zudem vor dem Einbau des Deckbelags wieder weggeschliffen werden.
Zu einer befristeten Tempo-30-Signalisation äussern sich die Kantonsvertreter wie folgt: Innerorts reduzieren wir die Geschwindigkeit auf Baustellen in den allermeisten Fällen nicht – so auch in Frutigen.
Die einschlägige VSS-Norm 40886 «Signalisation von Baustellen auf Haupt- und Nebenstrassen» sieht das bei Baustellen innerorts auch nicht explizit vor.
Bauarbeiten gehen am 22. Januar 2024 weiter
«Die Verkehrssicherheit ist in Baustellen nicht schlechter, wenn sich alle der Situation anpassen. Wie gut in Frutigen temporär Tempo 30 befolgt worden wäre, wissen wir nicht.
Aufgrund des Widerstandes des Gemeinderates gegen die Einbindung der Kantonsstrasse in die Zone 30 – wie es eigentlich dem rechtskräftigen und damit für die Gemeindebehörden verbindlichen Verkehrsrichtplan entspräche – hat uns dieser Wunsch überrascht.
Circa ab dem 22. Januar 2024 wird auf der Baustelle wieder gearbeitet (ohne allzu grosse Verkehrsbehinderungen)», so die Kantonsvertreter.
Beleuchtungssituation wurde verbessert
«Dies wird wieder dafür sorgen, dass die Geschwindigkeit auf der Strasse abnimmt, wenn der Eindruck entstanden ist, inzwischen sei zu schnell (weil nicht der Situation angepasst) gefahren worden.»
Die Beleuchtungssituation wurde zwischenzeitlich spürbar verbessert. Der Gemeinderat hat die Entscheide des Kantons Bern zur Kenntnis genommen.