Wie die Gemeinde Frutigen meldet, wurde der «Richtplan Widi» angepasst. Nach der Mitwirkung wird der Gemeinderat über den geänderten Richtplan beschliesssen.
Die Gemeindeverwaltung Frutigen.
Die Gemeindeverwaltung Frutigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Seit dem Jahr 2012 besitzt die Gemeinde Frutigen einen Richtplan «Erschliessung und Nutzung Widi-Kanderbrück».

Mit dem Richtplan wollte der Gemeinderat ein grundlegendes Planungsinstrument schaffen, um die Erschliessungen und Verkehrsführung in diesem Gebiet aufeinander abzustimmen und räumlich sowie terminlich zu definieren.

Der Richtplan ist behörden-, aber nicht eigentümerverbindlich. Er schafft somit keine für die Allgemeinheit oder Eigentümer verbindlichen Rechte und Pflichten.

Kurzfristige, mittelfristige und langfristige Massnahmen

Der Richtplan wurde so ausgestaltet, dass die verschiedenen Vorhaben in Massnahmen mit entsprechenden Realisierungsprioritäten (kurzfristig, mittelfristig, langfristig) eingeteilt wurden.

Kurzfristige Massnahmen sollten, ab 2012 gerechnet, innert sieben Jahren, die mittelfristigen innerhalb von 7 bis 15 Jahren und langfristige nach 15 Jahren umgesetzt oder gelöst werden.

Der Richtplan wurde angepasst

Im März 2022 hat der Gemeinderat beschlossen, den Richtplan aufgrund des aktuellen Stands der einzelnen Massnahmen anzupassen.

So sollen der Ausbau und die Umgestaltung der Widigasse priorisiert behandelt und von lang- zu mittelfristig gewechselt werden.

Auf die Fuss- und Velo-Verbindung zwischen Brüggmatteweg-Wiseoyweg soll verzichtet und die Verbindungsmassnahme Wiseoyweg-Rollstrasse auf mittel statt kurzfristig geändert werden.

Der Ausbau der Fuss- und Velo-Verbindung Guggigässli-Olympiastrasse soll auf langfristig verschoben werden.

Velo-Verbindung Aussenmatteweg-Rollstrasse

Die Sicherstellung und Ausbau der Fuss- und Velo-Verbindung Aussenmatteweg-Rollstrasse wird als mittelfristige Priorität festgelegt.

Bereits begonnene oder sich in Planung befindende Projekte wurden im Richtplan nicht angepasst.

Das weitere Vorgehen sieht vor, dass nach Vorliegen des aktualisierten Richtplans eine (freiwillige) Mitwirkung mittels öffentlicher Auflage stattfinden wird. Dies wird zu gegebener Zeit publiziert.

Gemeinderat wird über überarbeiteten Richtplan beschliessen

Nach Behandlung der Mitwirkungseingaben wird der Gemeinderat über den überarbeiteten Richtplan beschliessen.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ist danach für die Genehmigung des aktualisierten Richtplans zuständig.

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