Frutigen

    Frutigen stimmt klar ZöN R «Vorderhasli» zu

    Die Stimmberechtigten von Frutigen sagen klar Ja zur Bauzonenänderung «Vorderhasli» und ermöglichen die Umnutzung des Schulareals zu Wohnzwecken.

    Der Bahnhof Frutigen.
    Der Bahnhof Frutigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Wie die Gemeinde Frutigen mitteilt, hat die Stimmbevölkerung der Gemeinde die Bauzonenplan- und Baureglementsänderung ZöN R «Vorderhasli» mit 1845 Ja- zu 490-Nein-Stimmen deutlich gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 46,4 Prozent.

    Mit dieser Änderung werden das ehemalige Schulhaus und das ehemalige Lehreraus auf den Parzellen Nrn. 20 und 4912 aus der ZöN R entlassen und einer Regelbauzone zugewiesen. Dadurch wird eine Umnutzung zu Wohnzwecken und eine bauliche Entwicklung der bestehenden Bauten möglich.

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